Geschrieben von cube am 07.03.2018, 11:49 Uhr |
Freiwilliges Schülerpraktikum...
Ein Betriebspraktikum findet während der Schulzeit statt und damit unterliegt es ganz anderen Regelungen bzw. gehört zum Lehrplan. Auch der Versicherungsschutz läuft dann zB über die Schule.
Davon hattest du bei deiner Tochter aber nichts geschrieben, und damit fällt sie unter das Jugendschutzgesetz. In den Ferien hat das eben nichts mit einem schulischen Betriebspraktikum zu tun.
Hat auch nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun - es ist einfach die Rechtslage.
- Freiwilliges Schülerpraktikum... - ziegelstein 02.03.18, 12:07
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - dhana 02.03.18, 13:15
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - und 03.03.18, 15:52
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - cube 06.03.18, 13:23
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - tonib 07.03.18, 9:52
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - cube 07.03.18, 11:49
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - tonib 07.03.18, 9:52
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