Geschrieben von cube am 06.03.2018, 13:23 Uhr |
Freiwilliges Schülerpraktikum...
Unter 14 darf sie nur 2 Std. am Tag arbeiten. Ab 14 im Rahmen eines Schülerpraktikums 35 Std./Woche bzw. 7 Std./Tag.
Ab 15 gelten fast normale Arbeitszeiten, jedoch mit Einschränkungen bzgl. täglicher Arbeitszeit, wöchentlicher Arbeitszeit und wie lange (also keine Nachtarbeit etc.).
Es wird also schwierig, wenn sie sich ein Praktikum vorgestellt hat, bei dem sie mindestens einen halben Tag im Betrieb sein darf.
Der AG macht sich im übrigen strafbar, hält er sich nicht an das JuSchg. Und ihr würdet euch im Zweifelsfall ebenfalls strafbar machen bzgl. eurer Fürsorgepflicht.
- Freiwilliges Schülerpraktikum... - ziegelstein 02.03.18, 12:07
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - dhana 02.03.18, 13:15
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - und 03.03.18, 15:52
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - cube 06.03.18, 13:23
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - tonib 07.03.18, 9:52
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - cube 07.03.18, 11:49
- Re: Freiwilliges Schülerpraktikum... - tonib 07.03.18, 9:52
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