Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cube am 06.03.2018, 13:23 Uhr

Freiwilliges Schülerpraktikum...

Unter 14 darf sie nur 2 Std. am Tag arbeiten. Ab 14 im Rahmen eines Schülerpraktikums 35 Std./Woche bzw. 7 Std./Tag.
Ab 15 gelten fast normale Arbeitszeiten, jedoch mit Einschränkungen bzgl. täglicher Arbeitszeit, wöchentlicher Arbeitszeit und wie lange (also keine Nachtarbeit etc.).
Es wird also schwierig, wenn sie sich ein Praktikum vorgestellt hat, bei dem sie mindestens einen halben Tag im Betrieb sein darf.
Der AG macht sich im übrigen strafbar, hält er sich nicht an das JuSchg. Und ihr würdet euch im Zweifelsfall ebenfalls strafbar machen bzgl. eurer Fürsorgepflicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.