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Geschrieben von Mausi1 am 28.03.2018, 8:53 Uhr

Nachforschungsauftrag bei der Bank...

...veranlassen. Die können herausfinden wann der Betrag dem Konto von Otto gutgeschrieben wurde. Egtl ists inzwischen gesetzlich vorgeschrieben dass Überweisungen am nächsten Tag einem Konto gutgeschrieben sein müssen. Früher waren die Beträge tagelang unterwegs.
Wenn Otto es intern nicht geregelt bekommt Geldeingänge umgegend den Kundenkonten zuzuordnen dann ists denen ihr Pech.

Ich kann mir vorstellen dass Otto dir den Betrag zurück erstatten muss wenn Du um Löschung des Kundenkontos bittest.

Stornierung der ÜW durch deine Bank geht nur mit Anzeige bei der Polizei wg Betrug. Evtl sollteste darüber mal nachdenken bzw Dich bei deiner Bank darüber informieren.

Soweit ich weiss ist eine "Erstberatung" beim Anwalt kostenfrei. Erst wenn er einen Brief schreiben soll etc kostet es was.

Notfalls könnteste dich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die könnten den Sachverhalt auch prüfen.

Ich persönlich mache solche Dinge gern mit Lastschrifteinzug. Hier hat man dann die Möglichkeit kostenfrei das Geld problemlos retour buchen zu lassen. Der Betrag wird dann sofort wieder Deinem Konto gutgeschrieben.

Viel Glück

 
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