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Geschrieben von 32+4 am 17.03.2018, 9:05 Uhr

Bestellung storniert, Preisdifferenz

Hallo,

es geht nicht um mich, aber hier sind einige so fit, da frag ich euch mal um Rat.

Es wurde sofort lieferbare ware bei Otto bestellt auf Rechnung.
Otto wollte eine Anzahlung, die sofort nach Eingang der Aufforderung online überwiesen wurde.
Es erfolgte wohl eine Nachfrage, weil die Anzahlung erst Tage später dem Kundenkonto gutgeschrieben wurde.
Otto stornierte die Bestellung ohne Angabe von Gründen.
Anzahlung parkt nun auf Kundenkonto.
Die ware ist weiterhin bei Otto bestellbar, allerdings jetzt nicht mehr zum günstigen angebotspreis.
Woanders gab es den Artikel als Bundle nicht. Egal wo nun bestellt wird, es wäre mindestens 100€ teurer (online, offline deutlich teurer).

Otto meint schriftlich, dass kein Schaden entstanden sei, der Kunde zum normalpreis bei Otto bestellen kann, da erst mit Versand der Ware ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre.

Das sehe ich anders. Mit Aufforderung einer Anzahlung, die dem Kundenkonto gutgeschrieben wurde, hat Otto doch einem Kaufvertrag zugestimmt. (Ausserdem ist die Anzahlung ja dann schon fast ein zinsloser Kredit. )
Oder sehe ich das falsch?

 
22 Antworten:

Re: Bestellung storniert, Preisdifferenz

Antwort von bea+Michelle am 17.03.2018, 9:17 Uhr

DAs sehe ich aber auch wie Du. Ohne Angabe von Gründen finde ich die Stornierung recht dreist. Ich würde drauf bestehen, das sie die Anzahlung zurücküberweisen.
Das geht gar nicht!

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Re: Bestellung storniert, Preisdifferenz

Antwort von bea+Michelle am 17.03.2018, 9:18 Uhr

Und dann würde ich direkt um Löschung der Kundendaten bitten.

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Re: Bestellung storniert, Preisdifferenz

Antwort von 32+4 am 17.03.2018, 9:22 Uhr

Soweit ich weiss, möchte Kunde die Ware zum bestellten Preis.

Irrtümlich eingestellter Preis kann nicht sein. Als Angebot der Woche deklariert. Ware ist auch immer noch als Bundle sofort lieferbar. Nur nicht mehr zum angebotspreis.


Ich weiss schon, warum ich schon lange dort kein Kunde mehr bin.

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Re: Bestellung storniert, Preisdifferenz

Antwort von bea+Michelle am 17.03.2018, 9:39 Uhr

und das ist eine Frechheit!


(Ich hatte jetzt bei Ebay ein Abschsclußkleid für meine Tochter mit gesucht, es sollte 49,90 oder Preisvorschlag kosten. Ich fragte dann nach den Maßen. Darauf kam dann eine Nachricht vom Vk, er könne die Nachricht nicht lesen. ich solle nochmal schreiben, das wollte ich dann , bis ich gesehen habe, das er dann mal eben den Preis 10,00 teurer gemacht hat. Das fand ich auch schon eine Frechheit und habe ihm nicht mehr geschrieben)

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Re: Bestellung storniert, Preisdifferenz

Antwort von Christine70 am 17.03.2018, 12:26 Uhr

Schon daß mit der Anzahlung macht mich stutzig.

Ich bestelle seit 25 Jahren bei Otto, auch teuere Großgeräte und mußte noch nie eine Anzahlung tätigen.

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Neukunden, steht auch auf der Webseite von Otto

Antwort von 32+4 am 17.03.2018, 12:51 Uhr

Neukunde, auf Rechnung zahlen: Kamera gekauft.


Ich kannte das auch nicht, bin aber schon lange kein Ottokunde mehr

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Re: Neukunden, steht auch auf der Webseite von Otto

Antwort von Christine70 am 17.03.2018, 20:56 Uhr

Ah ok, danke

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Re: Neukunden, steht auch auf der Webseite von Otto

Antwort von lisi3 am 17.03.2018, 22:45 Uhr

Merkwürdig, wir haben letztens erstmals bei Otto bestellt und konnten ohne Vorauszahlung auf Rechnung bestellen, was uns ehrlich gesagt sehr überrascht hat. Schließlich kennt Otto uns und unsere Zahlungsmoral gar nicht.

Vielleicht ist es abhängig vom Bestellwert?

Wenn ich eine Vorauszahlung leisten müsste, würde ich allerdings erwarten das Bestellte auch zu bekommen.

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Re: Neukunden, steht auch auf der Webseite von Otto

Antwort von taram am 18.03.2018, 10:45 Uhr

Schon alleine der Bezirk bzw. die Straße reicht, um als kreditwürdig oder nicht eingestuft zu werden

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Re: Neukunden, steht auch auf der Webseite von Otto

Antwort von 32+4 am 18.03.2018, 10:53 Uhr

Oooh ja. Ich war ja lange Otto, Neckermann, Quelle und wie sie heissen Kundin.immer auf Rechnung.. nie Probleme.
Nach meinem Umzug war auf Rechnung nicht mehr möglich, ausschliesslich Vorkasse.
Von einem servicemitarbeiter hörte ich nur telefonisch Deine genannte Aussage.

Als langjährige, problemlose, Kundin, fand ich das so kundenunfreundlich, dass ich dann kein Kunde mehr sein wollte.

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Re: Neukunden, steht auch auf der Webseite von Otto

Antwort von taram am 18.03.2018, 13:00 Uhr

Ich habe darüber mal einen fetten Bericht im TV gesehen, wohnst du im Ghetto...keine Chance, wobei auch andere Kriterien gelten, reicht auch schon, wenn mehrer Nichtzahler in deiner Straße wohnen

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Aber ich verstehe auch die Seite des Unternehmens

Antwort von Ellert am 18.03.2018, 13:43 Uhr

Wenn die dann an Ihr Geld nicht kommen ist das halt auch problematisch

dagmar

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Nur hilft das dem Ausgangsproblem nicht

Antwort von 32+4 am 18.03.2018, 13:46 Uhr

Der Kunde wurde ja veräppelt und das Unternehmen hat die Anzahlung.

Und wenn man jahrelang positiver Kunde war, umzieht und dann plötzlich als Risiko gilt, weil die Nachbarschaft nicht zahlt, ist das doch sehr fragwürdig.

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stimmt, aber was willst Du machen ?

Antwort von Ellert am 18.03.2018, 17:00 Uhr

Die werden sicher die Anzahlung rausrücken müssen
liefern kann man ja versuchen zu klagen, aber wer will das schon ?
Anwalt wegen sowas würde ich nicht nehmen aber nie wieder da bestellen und gut ist

dagmar

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Ich würde erst einmal auf Lieferung pochen!

Antwort von Mehtab am 18.03.2018, 17:18 Uhr

Wenn Otto eine Anzahlung verlangt, dann gehe ich davon aus, dass Otto das Angebot zum Vertrag angenommen hat. Wie stellen die sich denn das vor? Ich würde ganz klar noch einmal die Lieferung meiner aufgegebenen Bestellung verlangen. Einen Anwalt würde ich nicht einschalten, wohl aber damit drohen, vielleicht beeindruckt das ja jemand bei der Rechtslage.

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Katalogversand-AGBs

Antwort von Alexa1978 am 18.03.2018, 17:56 Uhr

Dass der Vertrag erst mit Auslieferung der Ware zustande kommt, ist tatsächlich noch ein Überbleibsel aus den Katalogversand-AGBs. Diese sollten bei Otto auch irgendwo hinterlegt sein. Wenn man bestellt, akzeptiert man diese somit auch.

Ich würde eher nachforschen, was an der Überweisung so lange gedauert hat, denn in der Zahlungsaufforderung steht, wenn binnen xxx das Geld noch nicht dem Kundenkonto zugewiesen werden kann, wird der Auftrag automatisch storniert. DIESE Verzögerung sollen sie dann bitte begründen.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch noch, ob Otto VOR Zahlungsaufforderung bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat (keine Bestell-Eingangs-Mail ...). Denn die Auftragsbestätigung bestätigt auch die Annahme des Vertrages, bzw. müsste explizit auf abweichende AGBs hinweisen.

lG, Alexa

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Re: Katalogversand-AGBs

Antwort von 32+4 am 18.03.2018, 18:47 Uhr

Auszug aus der Bestellbestätigung ganz unten kleingedruckt:

"Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail automatisch generiert wird und noch keine Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellt, sondern lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt. Den aktuellen Status Ihrer Bestellung können Sie jederzeit unter Mein Konto einsehen."


Danach folgte ohne vorherige Ankündigung eine mail:


"vielen Dank, dass Sie bei OTTO bestellt haben! Jetzt sollen Sie Ihre Wunschartikel natürlich ganz rasch bekommen.

Allerdings macht die Höhe Ihres Auftrags eine Anzahlung erforderlich. Wir bitten Sie dafür herzlich um Ihr Verständnis. Damit Ihre Bestellung schnell bei Ihnen ist, überweisen Sie bitte die Anzahlung in Höhe von 100,00€ innerhalb der nächsten 14 Tage an:

Wichtig: Geben Sie bei der Überweisung bitte den genauen Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung Ihrer Bestellung zuordnen.
Sobald Ihre Anzahlung auf Ihrem Kundenkonto eingegangen ist, beginnt die Lieferzeit. Bitte bedenken Sie: Die Lieferzeit einzelner Artikel kann sich ändern. Den aktuellen Status Ihrer Bestellung finden Sie jederzeit unter Mein Konto.

 Freundlich grüßt Sie
Ihr OTTO-Service-Team
PS: Sie haben die Anzahlung bereits per Kreditkarte gezahlt? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun."

Mehr kam nicht. Allerdings würde ich denken, die Anzahlungsforderung IST eine vertragsannahme bzw. Willenserklärung dazu.



Btw: wenn ich mal was bestelle o.ä.und dann tagelang keinen Eingang meiner Zahlung im Konto feststellen kann, dann erhalte ich IMMER die Ausrede, Überweisungen dauern 3-5 Werktage. Egal welches Unternehmen.

Ich persönlich würde halb ausflippen, wenn meine Anzahlung irgendwo dann parkt und die dann meinen sie hätten 30 Tage Zeit für die Rückzahlung!

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Wegen AGB

Antwort von Christine70 am 18.03.2018, 20:58 Uhr

Ich habe mir die AGB heute genau durchgelesen und da steht auch drin, daß Rückzahlungen bei Stornierung 4 Wochen dauern kann.

Zum Thema Anzahlung habe ich nur folgendes gefunden, da steht aber rein gar nichts von Neukunde:

................................................................................ ...................................................

9. Zahlung: Sie können grundsätzlich per Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, paydirekt oder auf Rechnung bezahlen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

Wir behalten uns vor, Ihnen für die erbetene Lieferung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, beispielsweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur solche entsprechend der jeweiligen Bonität.

In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung auszuliefern. Nach Eingang der Bestellung werden wir dies mit dem Kunden abstimmen.

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Kann es vielleicht sein, daß die Kundin schonmal Ärger mit Otto hatte?
Da reichen schon Kleinigkeiten aus.

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Re: Wegen AGB

Antwort von 32+4 am 18.03.2018, 21:22 Uhr

Nein, sind totale Neukunden, die direkt bestellt haben.
Früher gab es hier in der Stadt einen Shop, der Bestellungen annahm. Da wurde man aber auch nicht als Kunde direkt von Otto geführt.


"Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande."
So eine Anzahlungsforderung klingt doch danach.
Auf Emails gehen die so gar nicht ein. Ihre Antworten sind standardfloskeln, ohne Bezug auf den eigentlichen Text. Mhm

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Nachforschungsauftrag bei der Bank...

Antwort von Mausi1 am 28.03.2018, 8:53 Uhr

...veranlassen. Die können herausfinden wann der Betrag dem Konto von Otto gutgeschrieben wurde. Egtl ists inzwischen gesetzlich vorgeschrieben dass Überweisungen am nächsten Tag einem Konto gutgeschrieben sein müssen. Früher waren die Beträge tagelang unterwegs.
Wenn Otto es intern nicht geregelt bekommt Geldeingänge umgegend den Kundenkonten zuzuordnen dann ists denen ihr Pech.

Ich kann mir vorstellen dass Otto dir den Betrag zurück erstatten muss wenn Du um Löschung des Kundenkontos bittest.

Stornierung der ÜW durch deine Bank geht nur mit Anzeige bei der Polizei wg Betrug. Evtl sollteste darüber mal nachdenken bzw Dich bei deiner Bank darüber informieren.

Soweit ich weiss ist eine "Erstberatung" beim Anwalt kostenfrei. Erst wenn er einen Brief schreiben soll etc kostet es was.

Notfalls könnteste dich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die könnten den Sachverhalt auch prüfen.

Ich persönlich mache solche Dinge gern mit Lastschrifteinzug. Hier hat man dann die Möglichkeit kostenfrei das Geld problemlos retour buchen zu lassen. Der Betrag wird dann sofort wieder Deinem Konto gutgeschrieben.

Viel Glück

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kann ich mir schwer vorstellen

Antwort von Ellert am 29.03.2018, 23:24 Uhr

"Erstberatung" beim Anwalt kostenfrei

wenn jeden Tag 10 kommen damit ist er arm und hat keine Zeit für Aufträge die Geld einbringen

dagmar

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Re: kann ich mir schwer vorstellen

Antwort von Mausi1 am 01.04.2018, 22:56 Uhr

..war bei uns aber so.
Ich denke aber dass er keine 10 kostenfreie Gespräche pro Tag vereinbart. Er will ja auch was verdienen und kann seine freie Zeit nicht mit Banalitäten blockieren.
Vielleicht macht das auch nicht jeder Anwalt. Ich würde das einfach mal erfragen. Mehr als ein "Nein" kann ja nicht passieren.

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