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Geschrieben von Alexa1978 am 18.03.2018, 17:56 Uhr

Katalogversand-AGBs

Dass der Vertrag erst mit Auslieferung der Ware zustande kommt, ist tatsächlich noch ein Überbleibsel aus den Katalogversand-AGBs. Diese sollten bei Otto auch irgendwo hinterlegt sein. Wenn man bestellt, akzeptiert man diese somit auch.

Ich würde eher nachforschen, was an der Überweisung so lange gedauert hat, denn in der Zahlungsaufforderung steht, wenn binnen xxx das Geld noch nicht dem Kundenkonto zugewiesen werden kann, wird der Auftrag automatisch storniert. DIESE Verzögerung sollen sie dann bitte begründen.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch noch, ob Otto VOR Zahlungsaufforderung bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat (keine Bestell-Eingangs-Mail ...). Denn die Auftragsbestätigung bestätigt auch die Annahme des Vertrages, bzw. müsste explizit auf abweichende AGBs hinweisen.

lG, Alexa

 
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