Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Svenja02, 30. SSW am 14.05.2007, 11:28 Uhr

@krümmelchen wg. Beschäftigungsverbot

Also, Beschäftigungsverbot kann vom Arzt oder vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Deine Doppelschicht ist schonmal nicht erlaubt und 10 Stunden ebenfalls nicht !!!! Dein Gehalt beziehst du weiterhin von deinem Arbeitgeber und der kann sich das ggf. von der Krankenkasse nachträglich zurück holen. Laß dich aber nicht Krank schreiben : dann bezeihst du 6 Wochen weiter deinen Lohn und danach das reduzierte Krankengeld. Wenn du ein Verbot vom Arzt hast, kann das dein Arbeitgeber nicht rückgängig machen.
Ich habe z.B. mein Beschäftigungsverbot sogar von meinem Arbeitgeber erhalten. Laut MuSchuGesetz darfst du in der ambulanten Pflege so gut wie garnichts mehr z.B. nicht über 5 kg heben, keine Injektionen, kein Arbeiten mit spitzen Gegnständen z.B. Kanülen, keine infektiösen Pat. betreuen, usw. Sogar eine große GP im Bett geht aufgrund von Lagerung eigentlich nicht. d.h. GP am Waschbecken mit Waschlappen anreichen, Medis stellen, RR-Ko. usw. Da bekommt man aber keine Tour mit voll und zum Glück sind meine Chefs super ( beide weiblich ) und sehr Gewissenhaft - bei uns werden die Schwangeren zu Hause gelassen.
Ansonsten erkundige dich beim Arbeitsschutz, die erteilen Auskunft.

Viel Glück und toi, toi, toi

Petra

 
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