Geschrieben von alkade, 20. SSW am 18.08.2009, 10:33 Uhr |
@jabe
du hast als Beamtin bis zum letzten Tag der Mutterschutzfrist deine Bezüge - egal ob du krank geschrieben bist oder nicht. Und bei Beschäftigungsverbot gilt dasselbe. Ob sie für eine Lehrerin allerdings ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann - da kenn ich mich nicht aus. Vermutlich ja, sonst hätte sie es nicht gesagt.
Ach und, nachdem du ja die Bezüge weiter kriegst, hat das auf das Elterngeld auch keine Auswirkungen.
- BV in Schwangerschaft - jabe 18.08.09, 10:07
- Re: BV in Schwangerschaft - mini-mama1989, 14. SSW 18.08.09, 10:11
- Re: BV in Schwangerschaft - Tatja85, 14. SSW 18.08.09, 10:15
- Re: BV in Schwangerschaft - Juli1979, 40. SSW 18.08.09, 10:16
- @Tanja85 - alkade, 20. SSW 18.08.09, 10:30
- @jabe - alkade, 20. SSW 18.08.09, 10:33
- Re: BV in Schwangerschaft - Tatja85, 14. SSW 18.08.09, 12:29
....jetzt gehts los.....
Wie war das bei euch??? (pille/nuvaring absetzen)?
Test auf Beta-hämolysierende Streptokokken der Serogruppe B...?????
Was darf ich noch?
DAK-Strümpfe...
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