Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von alkade, 20. SSW am 18.08.2009, 10:33 Uhr

@jabe

du hast als Beamtin bis zum letzten Tag der Mutterschutzfrist deine Bezüge - egal ob du krank geschrieben bist oder nicht. Und bei Beschäftigungsverbot gilt dasselbe. Ob sie für eine Lehrerin allerdings ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann - da kenn ich mich nicht aus. Vermutlich ja, sonst hätte sie es nicht gesagt.
Ach und, nachdem du ja die Bezüge weiter kriegst, hat das auf das Elterngeld auch keine Auswirkungen.

 
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