Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von chakita, 32. SSW am 07.07.2003, 21:21 Uhr

wiedermal - Erziehungsgeld - , vor allem an die Mamis

Hallo, hab mal ne wichtige Frage.
Ich werde ab 1.10. arbeitslos - Zeitvertrag - ET. am 5.9. -
mein Mann wird jetzt krankheitsbedingt arbeitslos. Krankengeldzeit ist vorbei.
Kann man denn, wenn man al. ist auch Erziehungsgeld beantragen, oder bekommt man das nur, wenn man in die Elternzeit geht. Bisher konnte uns keiner was genaues sagen.
Dazu kommt, dass ich ab März dann wieder arbeite. Kriegt mein Mann denn auch Erziehungsgeld??
Kennt jemand von Euch diese verzwickte Situation???

Angela

 
3 Antworten:

doppelt gemoppelt hält besser ;-)) o.T.

Antwort von chakita, 32. SSW am 07.07.2003, 21:23 Uhr

---

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Erziehungsgeld

Antwort von @nne am 07.07.2003, 21:29 Uhr

Selbstverständlich bekommt Ihr Erziehungsgeld, und zwar der oder die, die das Kind hauptsächlich erzieht. Es ist nicht erforderlich, daß jemand einen gültigen Arbeitsvertrag hat oder hatte. Ihr könnt auch wechseln, wenn zuerst Du und dann Dein Mann Erziehungsgeld beziehen will. Laß Dich mal bei der entsprechenden Stelle deiner Gemeinde beraten. Da gibt es Infobroschüren und Antragsformulare. Kannst auch unter google mal Elternzeit eingeben, da findest Du auch sehr viel.

Gruß, Anne

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wiedermal - Erziehungsgeld - , vor allem an die Mamis

Antwort von berita am 08.07.2003, 10:42 Uhr

In Elternzeit zu sein ist keine Vorraussetzung fuer Erziehungsgeldbezug, auch Hausfrauen koennen es bekommen. Vorraussetzung ist nur, dass man in D lebt, das Kind im eigenen Haushalt hat, es selbst betreut und nicht (voll) arbeitet. Asserdem duerfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht ueberschritten werden.

Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html

Allerdings bekommt man meines Wissens dann kein (volles?) Arbeitslosengeld, denn dafuer muss man ja dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen. Da wuerde ich aber noch mal beim Arbeitsamt nachfragen.

Meines Wissens kann man sich auch abwechseln im Bezug von Erziehungsgeld.

LG
Berit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.