Hallo, hab mal ne wichtige Frage.
Ich werde ab 1.10. arbeitslos - Zeitvertrag - ET. am 5.9. -
mein Mann wird jetzt krankheitsbedingt arbeitslos. Krankengeldzeit ist vorbei.
Kann man denn, wenn man al. ist auch Erziehungsgeld beantragen, oder bekommt man das nur, wenn man in die Elternzeit geht. Bisher konnte uns keiner was genaues sagen.
Dazu kommt, dass ich ab März dann wieder arbeite. Kriegt mein Mann denn auch Erziehungsgeld??
Kennt jemand von Euch diese verzwickte Situation???
Angela
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 21:21
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Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 21:23
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Selbstverständlich bekommt Ihr Erziehungsgeld, und zwar der oder die, die das Kind hauptsächlich erzieht. Es ist nicht erforderlich, daß jemand einen gültigen Arbeitsvertrag hat oder hatte. Ihr könnt auch wechseln, wenn zuerst Du und dann Dein Mann Erziehungsgeld beziehen will. Laß Dich mal bei der entsprechenden Stelle deiner Gemeinde beraten. Da gibt es Infobroschüren und Antragsformulare. Kannst auch unter google mal Elternzeit eingeben, da findest Du auch sehr viel.
Gruß, Anne
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 21:29
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In Elternzeit zu sein ist keine Vorraussetzung fuer Erziehungsgeldbezug, auch Hausfrauen koennen es bekommen. Vorraussetzung ist nur, dass man in D lebt, das Kind im eigenen Haushalt hat, es selbst betreut und nicht (voll) arbeitet. Asserdem duerfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht ueberschritten werden.
Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html
Allerdings bekommt man meines Wissens dann kein (volles?) Arbeitslosengeld, denn dafuer muss man ja dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen. Da wuerde ich aber noch mal beim Arbeitsamt nachfragen.
Meines Wissens kann man sich auch abwechseln im Bezug von Erziehungsgeld.
LG
Berit
Mitglied inaktiv - 08.07.2003, 10:42