Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hamunaptra, 35. SSW am 19.08.2003, 0:26 Uhr

Wie ist das mit Unterhalt vom Selbständigen?

Hiho,

ich werde mit dem Babypapa nicht zusammen wohnen. Er hat die Vaterschaft anerkannt und muß folglich für den Kleinen, sowie auch für mich während meiner einjährigen Erziehungszeit, Unterhalt zahlen. Wonach berechnet sich der? Sein letztes Jahreseinkommen war lächerlich, da er kaum arbeiten war bzw. keine Aufträge hätte, so daß er bei der Aufrechnung Einnahmen/Ausgaben auf irgendie n paar hundert Euro kommt. Wonach berechnet sich der Unterhalt für den Kleinen? Zahlt den dann eventuell das Amt und holt es sich von ihm wieder? Wird jedes Jahr der Unterhalt neu berechnet? Das ist so unfair, er fährt momentan so viel Kohle ein und ich häng hier um, mußte alles allein zahlen und muß auch in Zukunft alles allein zahlen. Und er macht sich n schönes Leben.

Danke für eventuelle Hilfe
Sue

 
8 Antworten:

Re: Wie ist das mit Unterhalt vom Selbständigen?

Antwort von Anke (kö-li) am 19.08.2003, 6:46 Uhr

Liebe Sue,

bei Selbständigen zählen die letzten 3 Jahre, Einnahme-Ausgabe und natürlich auch was auf dem Steuerbescheid steht.

Allerdings muss ich Dir in einem Punkt recht geben. Häufig ist es viel einfacher für Selbständige ihr tatsächliches Einkommen schönschreiben zu lassen, was sie eigentlich nicht dürfen, aber naja....

Was auch wichtig ist, wäre.... War er schon vor dem Kind selbständig oder ist er aus einer gesicherten Anstellung in die Selbständigkeit gegangen, nachdem er von seinen Unterhaltsverpflichtungen wusste? Dann würde er weiter den seiner Anstellung entsprechenden Geldbetrag zahlen müssen, für mindestens ein halbes Jahr, da er seinen Geringverdienst sozusagen mutwillig herbeigeführt hat.

Wenn er aber tatsächlich ein so geringes Einkommen hat, dann wird nur die Mangelfall-Berechnung bleiben. Wenn dann nicht genug für Euch übrig ist bleibt nur der Gang zum Sozialamt.

Trotzdem sollte man nicht verkennen, dass mit der Selbständigkeit viel mehr zu zahlen ist. Der tatsächliche Reingewinn liegt oft weit unter dem was man oder frau sich vorstellt und es ist oft kein leichtverdientes Geld (mein Mann,ich und auch der Vater meines 1. Kindes sind selbständig) und man oder frau muss sich oft ganz schön strecken.
Selbständigkeit zu sein heißt oft die ersten 3 bis 5 Jahre zuzahlen anstatt einzunehmen. Denn oft muss man Kredite abzahlen, die für die Gründung oder Arbeitsmittel gebraucht werden, da sollte man sich nichts vormachen.

Wie auch immer ich würd mir in Deinem Fall Hilfe beim Jugendamt oder Rechtsanwalt holen, der sich richtig mit der Materie auskennt und vor allem die Auswertung der abgegebenen Unterlagen richtig vornimmt.

LG von Anke

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Re: Wie ist das mit Unterhalt vom Selbständigen?

Antwort von Cheyenne, 36. SSW am 19.08.2003, 7:26 Uhr

Hi Sue,

kann mich den Ausführungen von Anke nur anschließen und noch hinzufügen, dass Du alle 2 Jahre Anspruch auf Vorlage seiner Einkommensunterlagen hast.

LG
Chey

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...bin Selbständig

Antwort von Patrisha, 39. SSW am 19.08.2003, 8:38 Uhr

...und kann dem Ganzen auch nur zustimmen: es gelten die letzten 3 Jahre, aber im letzten Jahr hat wohl kaum jemand Gewinn eingefahren.
Wenn dein Freund allerdings Geld gebunkert hat, hast du ein Anrecht drauf...allerdings auch nur,wenn es RICHTIG viel ist, da der Rest als Rücklage dient.
Ich fürchte, du musst dich mit dem Mindest-Unterhalt zufrieden geben...aber im Endeffekt kann man ja froh sein,wenn der Vater überhaupt zahlt. Am Übelsten finde ich immer die geschicht, daß er Anrecht auf das halbe Kindergeld hat :(

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@Patrisha

Antwort von Cheyenne, 36. SSW am 19.08.2003, 8:49 Uhr

Hi Patrisha,

ich weiß nicht, wie das bei Selbständigen mit dem Kindergeld ist, aber ich kann Dir sagen, was vor 2 Jahren bei Nichtselbständigen passiert ist: ihnen wurde das hälftige Kindergeld gestrichen! Und zwar nicht den Fettverdienern, nein, denen in den glaub untersten 3 Stufen der Düsseldorfer Tabelle.

Das regt mich sowas von auf, denn:

Man sollte hier klar differenzieren, wer sich um sein Kind/seine Kinder kümmert und wer nicht. Wenn sich einer nicht kümmert, kann man den ruhig zahlen lassen, find ich dann auch ok. Aber bei uns ist es so, dass mein Männe einen 10jährigen Sohn hat, den er REGELMÄßIG 14tägig am Wochenende holt und auch in den Ferien hat UND noch seine Stiefkinder aus der 1. Ehe seiner Ex, für die er ja sowieso nirgendwo was angerechnet kriegt.

Seit ihm der Kindergeldanteil gestrichen wurde, dürfen wir also alles selbst bezahlen, denn der Kindesmutter fällt es ja nicht im Traum ein, ihm mal was für die Stiefkinder zu geben, wo sie es ihm doch eigentlich anrechnen sollte, dass er sich um die überhaupt noch kümmert...

Das ist meiner Meinung nach eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! Oder findest Du das ok, wenn der Vater dann auf der ganzen Linie der Depp ist?

LG
Chey

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Hallo Chey...

Antwort von Anke (kö-li) am 19.08.2003, 10:36 Uhr

bin zwar nicht Patrisha, aber den Selbständigen, wenn Sie aufgrund der Einnahmen nur den Mindestunterhalt zahlen können, müssen auch auf den hälftigen Kigeld-Anteil verzichten. Da gibt es keinen Unterschied.

Mein Mann holt seinen Sohn auch regelmäßig und wir bekommen auch keinen hälftigen Kindergeldanteil, wohingegen der Vater meines 1. Sohnes, sich überhaupt nicht kümmert, nicht mal ne Geburtstagskarte, und den hälftigen Anteil abschlappt.
Boah, da schwappt mir auch immer alles hoch.

Aber wie könnte das differenziert werden? Ist in der Praxis sicher kaum umzusetzen, obwohl ich mir das auch wünschen würde, denn ich find es nicht gerecht, wenn Väter sich wirklich kümmern, das Kind vielleicht sogar nen halben Monat da ist und die Mutter den vollen Unterhalt erhält. Muss ich zustimmen ist nicht gerecht.

Viele nette Grüße von Anke

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Re: hälftiges Kindergeld???

Antwort von Hamunaptra, 35. SSW am 19.08.2003, 11:17 Uhr

ich steh grad aufm Schlauch. Was soll das heißen, er hat Anspruch aufs hälftige Kindergeld? Heißt das, der Kleine bekommt nur den Mindestsatz an Unterhalt (falls die Einkünfte wirklich so gering waren) und er bekommt dann noch die Hälfte vom mir zustehenden Kindergeld? Und wofür? Dafür, daß das Kind bei mir wohnt, bei mir lebt, ich es versorge und großziehe und er vielleicht mal alle zwei Monate mitm Teddy im Arm vor der Tür steht? Ihm entstehen doch keine Kosten für Kindsbetreuung und -erziehung, das mach doch alles ich ! Ich muß eh zum Sozi, denn die Miete hier kann ich im Leben nicht mehr zahlen, wenn der Kleine erstmal da ist und mein Gehalt wegfällt.

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Achso @Anke
Er ist schon seit hunderttausend Jahren selbständig.

LG
Sue

und danke erstmal für die Antworten !

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Re: hälftiges Kindergeld???

Antwort von Anke (kö-li) am 19.08.2003, 12:12 Uhr

Hallo Hamunaptra,

man ist der KV vielleicht MERLIN, wenn er schon hundertausend Jahre selbständig ist ;o)))?

Ne, jetzt mal im Ernst, wenn es wirklich auf eine Mangelfallberechnung hinausläuft, brauchst Du Dir um das hälftige Kindergeld keine Sorge machen. Das kann er dann nicht mehr abziehen.

Erst wenn der KV Unterhalt über 135% des Regelbetrages zahlt, darf er das hälftige Kindergeld sofort beim Unterhalt abziehen, da es nach Gesetz beiden Eltern zu gleichen Teil zusteht.


Genaues kannst Du hier nachlesen:
http://mein-recht.de/kigeldunt.html

Viele nette Grüße
von Anke

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Re: hälftiges Kindergeld???

Antwort von Hamunaptra, 35. SSW am 19.08.2003, 12:33 Uhr

Puuuh, danke !
Nee er heißt Gandalf :o))))

LG
Sue

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