Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 25.09.2015, 22:12 Uhr

Weiß nicht, ob das hier rein passt

Notar braucht man nicht.
Man kann die Verfügung aber beim Nachlassgericht hinterlegen, bis das Kind volljährig ist. So wird sie auch definitiv gefunden.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=qRN6lJfI6i6hkVTu0qXX2lYl.zufi2_2?action=showdetail&modul=VB&id=527132!0

 
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