Geschrieben von RubyRed am 13.06.2011, 5:41 Uhr |
Verwirrung - Mutterschutzbeginn.
Guten Morgen...
Ich bin nach Aussage meiner FA - Praxis etwas verwirrt. Sie sagten mir, der Beginn des MS richtet sich nach dem ursprünglich errechnetem ET - auch wenn der KS-Termin schon feststeht.
Stimmt das? Mein ET wäre am 14.08. der Kleine wird aber am 01.08. geholt.
Danke schon mal
Re: Verwirrung - Mutterschutzbeginn.
Antwort von Mama.2011, 37. SSW am 13.06.2011, 6:29 Uhr
Guten Morgen,
und: ja, das stimmt.
Dir geht aber kein Tag vom MuSchu verloren.
Der Anspruch besteht (bei einem nicht Frühgeborenen) 6 Wochen vor ET + 8 Wochen nach ET. Der ET zählt separat, so dass es insgesamt 14 Wochen + ET sind.
Wenn dir jetzt wegen der geplanten Sectio vor dem ET x Tage vom MuSchu fehlen, werden diese x Tage an die 8 Wochen nach ET dran gehängt.
LG
Anni
Re: Verwirrung - Mutterschutzbeginn.
Antwort von RubyRed am 13.06.2011, 10:07 Uhr
Guten Morgen Anni,
dankeschön!
Mist... das heißt, ich muss arbeiten gehen bis zum 3.7. :/ Ich habe nämlich Resturlaub genommen, um direkt an den Mutterschutz anzuschließen, so dass ich nicht mehr arbeiten gehen muss. Aber da entsteht jetzt eine Lücke von 5 Tagen, in denen ich doch arbeiten muss. *seufz*
ich muss mal meine Chefin anrufen...
lg
ruby
Re: Verwirrung - Mutterschutzbeginn.
Antwort von Slavonka86 am 13.06.2011, 10:45 Uhr
Ja das stimmt...!!! Leider...Mutterschutz wird grundsätzlich na ET berechnet...!!!
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