Schwanger - wer noch?

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von Littlepeopel  am 29.12.2012, 6:42 Uhr

Und täglich grüßt das Murmeltier

1. BV - Frauenarzt : ausgestellt wenn Gefahr für Mutter und Kind besteht
2.BV - AG: nach Gefahrenbeurteilung laut MuSchuGesetz, wenn es keine Alternative gibt und Gefahr besteht.... Dazu muss aber dem AG ein Nachweis vorliegen über die Schwangerschaft.
Also lest euch mal das MuSchu Gesetz durch, dann wisst ihr was ihr machen dürft und was nicht !
Ich selbst arbeite in der Pflege und bekomme tolle Unterstützung von den Kollegen, so dass ich noch kein BV habe !

 
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