Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rhomboideus am 21.07.2016, 8:45 Uhr

Stehkasse im Baumarkt?

Guten Morgen,
Laut Mutterschutzgesetz darf man nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats keine Tätigkeiten ausüben, bei denen man länger als 4 Stunden am Stück steht...soweit dazu.
Ich kenne es aus meinen beiden Schwangerschaften so, daß der AG die Schwangerschaft ans Gewerbeaufsichtsamt melden muß - von dort bekommt er einen Gefährdungsfragebogen. Den muß er ausfüllen und das Amt entscheidet dann ob eine Gefahr für Mutter und Kind besteht und spricht eine Empfehlung aus. Daran sollte er sich halten, da er ansonsten persönlich haftet, falls dir oder dem Kind auf Arbeit etwas passiert.
Sollte dein AG nicht reagieren, kannst du dich auch ans Gewerbeaufsichtsamt wenden.
LG

 
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