Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Belly-Monkey am 02.06.2022, 6:14 Uhr

Sorgen mit der Arbeit

Also, da scheint das Kind ja heftig schon in dem Brunnen gefallen zu sein.

Bei diesen Voraussetzungen würde ich folgendes machen:
1. Geh zur Vertretung deiner FA und sprich mit dieser über deine Situation. Die Vertretung kann dich krank schreiben oder dir auch ein vorläufiges BV ausstellen. Dieses kann ausgestellt werden, wenn der AG noch keine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat und es daher nicht sicher ist, dass dein Arbeitsplatz Mutterschutzkonform ist. Nach deinen Schilderungen würde ich mal behaupten, dass dein AG noch keine GB gemacht hat (?).

2. Lege deinem AG zusammen mit der Krankmeldung/dem BV eine aufgedruckten Version des Mutterschutzgesetzes auf den Schreibtisch und sage ihm, dass er schnellstmöglich die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes garantieren und umsetzen muss. Andernfalls meldest du dies der zuständigen Gewerbeaufsichtsamt/ Arbeitsschutzbehörde.
(Was vielen nicht bewusst ist: fahrlässige oder vorsätzliche Nichtbeachtung des Mutterschutz kann Bußgelder bis zu 30000 Euro nach sich ziehen; in besonders extremen Fällen sogar als Straftat gewertet werden und mit Freiheitsstrafen bestraft werden.)

3. Abwarten, was passiert und im Fall der Fälle Konsequenzen ziehen.

 
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