Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 26.08.2021, 18:51 Uhr

Schlechtes Arbeitsklima

Dein FA hat recht, sie ist die falsche Person für ein betriebliches BV. Das musst du mit deinem AG klären. Der hat ja bereits eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dich an einen Arbeitsplatz eingeteilt der MuSchG-Konform ist. Wenn du für diesen Arbeitsplatz eine konkrete Gefährdung siehst, musst du dies mit deinem AG besprechen bzw. mit der Gewerbeaufsicht falls du anderer Ansicht bist als dein AG.

Bzgl. BV nur so ein paar Gedanken dazu von mir ...

Corona ist kein Garant dafür ins BV geschickt zu werde; auch bei Kontakt mit Menschen (du kannst dich schützen, durch Impfung, Maske, Hygienemaßnahmen allgemein). Wird aber meines Wissens unterschiedlich behandelt.

Du kannst es ablehnen 10l Kanister zu schleppen, wenn du diese nicht MuSchG konform transportiert kannst (also per Hand) Im MuSchG steht übrigens "regelmäßig" mehr als 5 KG und gelegentlich mehr als 10 KG. Das ist bei einer Zahnarzthelferin eher nicht der Fall.

Die Arbeitszeit darf regelmäßig nicht 8,5 Stunden übersteigen; ohne Pause. Die Pausenzeiten sind in deinen 9,5 Stunden wohl enthalten. Dein AG hat dafür zu sorgen, dass du diese Pausen auch wirklich nehmen kannst. Die Stunden sind sicher auch in deinem Arbeitsvertrag vereinbart und du bekommst ein entsprechendes Gehalt. Wenn deine Kolleginnem weniger arbeiten, bekommen sie auch weniger Gehalt dafür. Du kannst ja versuchen, deine Vertrag in TZ umzuwandeln, um so weniger arbeiten zu müssen. Ein Teil-BV wäre auch möglich, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

Rumgezicke der Kolleginnen; meinst du damit konkretes Mobbing? Du bist noch nicht lange dabei und schnell schwanger geworden. Klar passiert; ich wäre aber auch nicht begeistert (man möge mich steinigen).
Mobbing am Arbeitsplatz kann man als Grund für ein BV anbringen, die Karte würde ich aber nur ziehen, wenn du dort nach der EZ mit Sicherheit nicht wieder arbeiten möchtest. Ansonsten hilft auch hier nur, Kommunikation mit dem AG.

 
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