Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von @Tanzmaus@, 29. SSW am 13.08.2003, 9:48 Uhr

Notdienst? Muss oder nicht ?

Hallo Stracki1983,

hier habe ich Dir einen Auszug aus dem Mutterschutzgesetz. Dann kannst Du ja selbst entscheiden, wie Du die Sachlage siehst.

Verbot der Nachtarbeit und Begrenzung der Arbeitszeit!

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§8MuSchG). Sie dürfen außerdem nicht länger als täglich 8 1/2 Std. oder 90 Stud. in der Doppelwoche beschäftigt werden. Werdende und stillende Mütter unter 18 Jahren dürfen nur bis zu 8 Std. täglich und nur bis zu 80 Std. in der Doppelwoche beschäftigt werden (§8 Abs. 2 MuSchG).

Viele liebe Grüße

@Tanzmaus@

 
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