Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von stracki1983, 20. SSW am 13.08.2003, 9:20 Uhr

Notdienst? Muss oder nicht ?

Hallo Ihr Lieben,

sagt mal ich arbeite als Groß- und Außenhandelskauffrau, also im Büro.
Aber alle 6 Wochen muss ich für eine Woche Notdienst machen.
Dieser geht 24 Std am Tag. Ich habe dann ein Notdiensthandy und der Kunde kann Tag und Nacht anrufen. Danach muss ich dann in die Firma fahren den Artikel aus dem Lager holen und dann eine Kurierfahrt organisieren.
Jetzt meine Frage, muss ich das noch machen? Ich meine das ist wirklich nicht toll man ist total eingeschränkt kann nicht ruhig schlafen, muss eventuell mitten in der Nacht los.
Gibt es da den Schutz das es Schwangere nicht machen müssen?

LG
Sabrina

 
4 Antworten:

Obliegen Schwangere nicht einem Nachtarbeitsverbot??

Antwort von kmk?, 11. SSW am 13.08.2003, 9:26 Uhr

....Ich würde mich mal schlau machen. Ich glaube das ist so.

Grüße

Kirsten

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Das will ich aber meinen, Schichdienst ist Tabu. Mutterschutzgesetz.

Antwort von seelenfrau, 25. SSW am 13.08.2003, 9:33 Uhr

....

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Re: Notdienst? Muss oder nicht ?

Antwort von @Tanzmaus@, 29. SSW am 13.08.2003, 9:48 Uhr

Hallo Stracki1983,

hier habe ich Dir einen Auszug aus dem Mutterschutzgesetz. Dann kannst Du ja selbst entscheiden, wie Du die Sachlage siehst.

Verbot der Nachtarbeit und Begrenzung der Arbeitszeit!

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§8MuSchG). Sie dürfen außerdem nicht länger als täglich 8 1/2 Std. oder 90 Stud. in der Doppelwoche beschäftigt werden. Werdende und stillende Mütter unter 18 Jahren dürfen nur bis zu 8 Std. täglich und nur bis zu 80 Std. in der Doppelwoche beschäftigt werden (§8 Abs. 2 MuSchG).

Viele liebe Grüße

@Tanzmaus@

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Re: Notdienst? Muss oder nicht ?

Antwort von @Tanzmaus@, 29. SSW am 13.08.2003, 9:48 Uhr

Hallo Stracki1983,

hier habe ich Dir einen Auszug aus dem Mutterschutzgesetz. Dann kannst Du ja selbst entscheiden, wie Du die Sachlage siehst.

Verbot der Nachtarbeit und Begrenzung der Arbeitszeit!

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§8MuSchG). Sie dürfen außerdem nicht länger als täglich 8 1/2 Std. oder 90 Stud. in der Doppelwoche beschäftigt werden. Werdende und stillende Mütter unter 18 Jahren dürfen nur bis zu 8 Std. täglich und nur bis zu 80 Std. in der Doppelwoche beschäftigt werden (§8 Abs. 2 MuSchG).

Viele liebe Grüße

@Tanzmaus@

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