Geschrieben von Baby2411 am 26.03.2010, 9:51 Uhr |
Nicht 6 bzw 8 Wochen nach der Geburt!!!!
"wann und wie muss ich MUtterschutz beantragen?"
Mutterschutz muss man nicht beanstragen, den hat man einfach ;-)
"Man bekommt noch ene BEscheingung vom Arzt. Für wen ist diese denn dann?? Für die KK oder Ag?"
Du bekommst frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung von deinem Frauenarzt mit dem voraussichtlichen ET. Dieser ET ist verbindlich für die Berechnung des Mutterschutzes.
Diese Bescheinigung ist eigentlich für die Krankenkasse. Sie muss auf der Rückseite ausgefüllt werden und dann an die Krankenkasse geschickt werden.
Diese schicken dann an deinen Arbeitgeber ein Formular und somit wird das Mutterschaftsgeld berechnet.
Einen Teil bekommst du dann von der Krankenkasse, den anderen Teil von deinem AG.
"Wann beantrage ich Elternzeit? UNd wo. Bei der ELterngeldstelle -wann -
und beim AG?? UNd wann? Und wie?? "
Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor deren Beginn - also in der Regel 1 Woche nach Geburt schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Und zwar für die Dauer von 2 Jahren musst du verbindlich Auskunft geben.
Bei der Elterngeldstelle beantragt man dann das Elterngeld.
- Mutterschutz und Elternzeit - supermami123 25.03.10, 20:17
- Re: Mutterschutz und Elternzeit - mangu 25.03.10, 20:27
- Nicht 6 bzw 8 Wochen nach der Geburt!!!! - 77shy 25.03.10, 20:53
- Re: Nicht 6 bzw 8 Wochen nach der Geburt!!!! - Baby2411 26.03.10, 9:51
Leiblicher Vater nicht eingetragener Vater
Durch senkwehen druck vom Ischias weg???
Windel lkw
Habe irgendwie Schambeinschmerzen-was hilft ?
Im Notfall mit dem Krankenwagen ins KH?
An die STILL-muttis
Kinder kriegen tut nunmal weh!
Schock!!
Babyparty!!! :-)