Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Saarlandmami2 am 03.09.2019, 14:26 Uhr

Neuer Job in der Schwangerschaft

Kosten entstehen ihm auf jeden Fall, nämlich der Urlaubsanspruch oder wenn du krank wirst. Eine Krankschreibung geht einem BV auf jeden Fall vor....

Und mit dem schwer Heben ist das auch so eine Sache... Ein generelles BV rechtfertigt das auf keinen Fall.

Und ich denke eine Krankenkasse, die das ganze schließlich ihm erstattet ist ja auch nicht blöd... Arbeitslos, schwanger und dann ein Job mit Bv

 
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