Geschrieben von shade1983 am 04.06.2014, 12:34 Uhr |
Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Falsch
Das ist so nicht richtig. Der Muschu wird auf die Elternzeit ANGERECHNET, trotzdem ist es der Muschu und keine Elternzeit. Sonst müsste man a) sieben Wochen vor der Geburt seine EZ ankündigen und b) dürfte der AG einem Urlaub abziehen.
Hier der Link zum Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Abs. 1 Satz 3 unterscheidet zwischen Muschu und EZ.
LG
- Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam, 30. SSW 03.06.14, 14:06
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - Giannina, 8. SSW 03.06.14, 15:23
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - landmotte, 5. SSW 03.06.14, 17:41
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 18:37
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 03.06.14, 20:19
- Erstmal musst du gar nichts beantragen. - 77shy 03.06.14, 20:27
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - miriam 03.06.14, 22:49
- Re: Elternzeit/Resturlaub wie formulieren - shade1983 04.06.14, 7:28
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Allerdings kann man innerhalb der 3 Jahre alles frei einteilen. - 77shy 04.06.14, 10:55
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Falsch - shade1983 04.06.14, 12:34
- Re: Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - Olis Mama 04.06.14, 10:27
- Nein, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. - 77shy 04.06.14, 8:49
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