Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Basketball am 24.11.2011, 14:20 Uhr

Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Hallö,

könnte echt heulen.....

Meine Tochter wir nächstes Jahr 17.05.2009 3 Jahre alt,
neuer Mutterschutz 2. Kind: 13.05.2012.

Ich war mir sicher ich habe damals die Elternzeit bis 16.05. angegeben...jetzt wo ich nachschaue shhe ich ich habe nur bis 30.04.2012 beantragt.
Fragt mich bitte nicht wieso, weshalb, warum, denn ich weiß es nicht und bin baff.

Habe mich nun überall informiert, ändern kann ich es nicht mehr,

bleibt nur 2 Möglichkeiten:

- Chefin fragen, ob sie Elternzeit noch bis zum 16.05. verlängert (wenn sie möchte, darf sie das)
- oder noch 13 Tage (bzw. mit Wochenende und Feiertag wären es noch 10 Tage) voll arbeiten zu gehen

Sind ein Kleinbetrieb bis 10 Mitarbeiter und habe nicht so eine tolle Chefin, bin mal gespannt was sie sagt,
aber denke bevor sie mich 2 Wochen voll bezahlen muss, auch wenn sie keine Vollzeitkraft mehr braucht, kommt sie ja eigentlich billiger weg,
wenn sie meine Elternzeit noch diese paar Tage verlängert, oder?

Denn ganz kündigen zum 01.05. wäre von mir ja rausgeschmissenes Geld??

Theoretischer Weise hab ich von damals auch noch 8 Tage Resturlaub, da ich schon früh wegen vorzeitigen Wehen krankgeschrieben war. Habe gelesen das dieser nach der 1. Elternzeit noch in Anspruch genommen werden kann und nicht verfällt.
Ich hatte ihr das mit dem Resturlaub damals nach der Geburt irgendwann mal gesagt und da ist sie ausgeflippt, dass ich damit noch komme, war ja lang genug krankgeschrieben und dann ist darüber kein Wort mehr gefallen, deshalb habe ich auch kein gutes Verhältnis mehr.
Aber falls ich nochmal Vollzeit die 2 Wochen dort arbeiten muss, spreche ich schon den Resturlaub nochmal an, denn dann müsste ich nur 2-3 Tage zum arbeiten kommen.


Was meint ihr dazu? Was würdet ihr machen?

Gehe in 3 Wochen zu ihr hin, da ich dann meine Bestätigung vom Arzt bekomme und habe jetzt schon voll die Panik vor dem Gespräch, da sie wirklich nicht einfach ist,
warum habe ich bloß den Termin nicht richtig angegeben,,,,,

....sorry, aber musste mal meinen Frust von der Seele reden.....

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Antwort von Stefonia am 24.11.2011, 14:25 Uhr

ich würde das auch mal mit ihr besprechen wie ihr das am besten machen könnt! (resturlaub, verlängerung) ich denke für die paar tage lässt sich sicher ne lösung finden. arbeiten gehen wäre ja quatsch.

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Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Antwort von sternenfee75, 38. SSW am 24.11.2011, 14:48 Uhr

Hatte dir drüben schon geschrieben. Du kannst den Rest Elternzeit nehmen, da du mind. 2 Jahre beim 1. Mal genommen hast, brauchst du keine Zustimmung.
Oder den Urlaub, bekommst für die Zeit des neuen Mutterschutzes auch noch Tage zu deinem Resturlaub.

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Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Antwort von Basketball am 24.11.2011, 14:59 Uhr

Hi,
ja lieben Dank für Deinen Beitrag
....hatte aber mit Krankenkasse und Elterngeldstelle telefoniert,
die sagen beide nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann bis zum 16.05. verlängert werden, ohne Zustimmung geht nicht.
Der AG kann verlangen, dass ich am 01.05. zur Arbeit komme.

Hätte ich nächstes Jahr nur im Mutterschutz auch Urlaubsanspruch, wieviel Tage denn, kann man diesen dann auch davor nehmen?

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Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegeben, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Antwort von mutsch71, 29. SSW am 24.11.2011, 15:14 Uhr

Kompliziert kann man da nicht für die paar Tage ne BV aussprechen??
LG Ute

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Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Antwort von sternenfee75, 38. SSW am 24.11.2011, 17:44 Uhr

Habe jetzt extra nochmal nachgeschaut in der Broschüre vom Bundesministerium.
Hier der Link http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.html
Elterngeld und Elternzeit auf Seite 66 (kannst du als PDF downloaden)
Du hast ja mind 2 Jahre am Stück gehabt und schliesst direkt an die Zeit an. Dann brauchst du keine Zustimmung. Nur, wenn du z.B. das 3. Jahr später nehmen möchtest bis zum 8. Geb.
Was anderes wäre es bei kürzerer Elternzeit gewesen, dann brauchst du die Zustimmung.
Und ich glaube kaum, dass dein AG dich für 12 Tage hochschwanger kommen lässt.

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