Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von 77shy am 03.06.2014, 20:27 Uhr

Erstmal musst du gar nichts beantragen.

Die Elternzeit teilst du deinem AG mit, aber du beantragst sie nicht. Da die Elternzeit mit dem Geburtstag des Kindes zusammenhängt, kannst du dies nicht vor der Geburt tun. Für den Beginn und das Ende der Elternzeit brauchst du das Geburtsdatum des Kindes. Ausserdem beginnt die Elternzeit direkt am Geburtstag.

Willst du das erste Jahr Elternzeit nicht voll nehmen? Oder warum willst du am 01.08.2014 schon wieder arbeiten? Ausserdem musst du bedenken, dass du kein Recht auf Verlängerung der Elternzeit hast, wenn du dich nicht für die ersten zwei Jahre festlegst.

Zu deinem Resturlaub musst du gar nichts schreiben, da dir dieser nach der Elternzeit zusteht, wenn du ihn vorher nicht genommen hast.

MfG

 
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