Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von selena85 am 19.06.2009, 12:21 Uhr

NATÜRLICH!

Natürlich kannst du den Kinderwagen zurück geben.

Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht. Innerhalb dieser Frist kannst du vom KAUFvertrag zurücktreten und musst natürlich das Produkt abgeben. Sollte das Produkt genutzt worden sein, musst du höchstens den Gebrauchswert erstatten.
Selbst der Kassenbon ist keine Pflicht: kannst du glaubwürdig nachweisen, dass du das Produkt im besagten Laden gekauft hast, muss es auch dann zurück genommen werden.

Ist die Frist verstrichen, hast du keinen Rechtsanspruch mehr.

Wenn du das Produkt online bestellt hast, hast du ein Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz.

 
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