Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kleinedunkle, 24. SSW am 14.07.2006, 20:44 Uhr

mal wieder nen rat braucht... vorsicht lang

Das kann ich so nicht stehenlassen, weil das Vorliegen einer Schwangerschaft nie zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgelegt werden darf, weder während noch nach einer Probezeit.
"Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft muss die Frau ihre Schwangerschaft auch auf Befragen des Arbeitgebers nicht offenbaren."
"Bei Probearbeitsverhältnisses kommt es darauf an, ob sie befristet abgeschlossen sind oder... unbefristet..Für unbefristete gilt das MuSchuGesetz uneingeschrünkt (also auch der Kündigungsschutz). Nach Ablauf der Probezeit ist bei befristeten Probearbeitsverhältnissen die Berufung auf die Beendigung der Befristung ebenfalls unzulässig, wenn sie wegen der Schwangerschaft erfolgt."
Vergiss also die moralischen Vorhaltungen meiner Vorrednerin. Das mögen zwar die Gedanken der Kollegen oder Vorgesetzten sein, aber das sollte Dich nicht weiter berühren, denn: das Gesetz und der Schutz der Mutter sowie des ungeborenen Lebens sind auf Deiner Seite :-)

 
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