Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kleinedunkle, 24. SSW am 14.07.2006, 20:32 Uhr

mal wieder nen rat braucht... vorsicht lang

Wenn ich das richtig verstanden habe, arbeiten Sie in einem Krankenhaus. Ein Arbeitnehmer muss sich bei seinem Arbeitgeber am selben Tag krankmelden (Anruf, Mail oder Fax genügt), ab dem 4.Arbeitstag mit Attest vom Arzt. D.h., Sie benötigen keine besondere Begründung, wenn Sie 3 Tage krank zu Hause sind. Nach der Diagnose darf sowieso nicht gefragt werden, der Arbeitgeber hat dazu kein Recht (das erfahren immer nur die Krankenkassen, falls ein Attest vorliegt).Der Arbeitgeber hat, wenn er den Eindruck hat, dass der Arbeitnehmer diese 3 "Karenztage" ausnutzt, die Möglichkeit, die Auflage zu erteilen, dass bereits ab dem ersten Arbeitstag ein Attest vorgelegt wird. Allerdings muss dies dann schriftlich erfolgen und wird Teil der Personalakte. Das scheint bei Ihnen ja nicht der Fall zu sein, sonst hätten Sie es bestimmt erwähnt. Insofern finde ich es sehr ungewöhnlich, dass man bei Ihnen zu Hause anruft. Im übrigen kann ich Ihnen nur den Rat geben, die Arbeitssituation mit Ihrem Gynäkologen durchzusprechen. Insbesondere sollte ein Augenmerk auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes gerichtet werden, das nach wie vor Gültigkeit hat, egal, wie die Einstellung eines jeweiligen Chefs dazu ist. Ihr Krankenhaus müsste auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (früher Betriebsschutz) haben, die, sobald eine Schwangerschaft bekannt wird, den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers auf seine Sicherheit und Richtlinien nach dem MuSchuGesetz zu überprüfen hat. Insbesondere die Arbeit als Krankenschwester sollte da genauestens überprüft werden bei Schwangerschaft.
Sie können sich auch jederzeit mit dieser Problematik an die Gleichstellungsbeauftragte an Ihrem Krankenhaus wenden.
Alles Gute!

 
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