Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 03.01.2011, 22:07 Uhr

Kannst du deine Frage nochmal deutlicher stellen?

Urlaub steht einem bis ENDE MUTTERSCHUTZ zu!

Nun kommt es darauf an, ob du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst oder ob dein Arbeitsverhältnis z. B. aufgrund eines befristeten Vertrages nicht weiter geführt wird.

1. Du gehst in Elternzeit:
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Dann rechnet man am besten von hinten d. h. für jeden VOLLEN MONAT Elternzeit wird einem Urlaub abgezogen.

"Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden."

Beispiel Mutterschutzende 15.01.2010

Es werden für Februar - Dezember (=11 Monate) Urlaub abgezogen. Im Umkehrschluss heißt dass, dass dir für den Monat in dem der Mutterschutz endet auch noch Urlaub zusteht (= 1 voller Monat)

2. Ende des Arbeitsverhältnisses nach dem Mutterschutz
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Dann gibt es nur für VOLLE MONATE in denen man beschäftigt ist (inkl. Mutterschutz) Urlaub

Beispiel Mutterschutzende 15.01.2010

Da das Arbeitsverhältnis am 16.01.2010 endet, steht einem für Januar kein Urlaub mehr zu. Also nur für das Jahr 2009.

Nun kommt es nur noch auf eine Sache an: In einigen Tarifverträgen ist z. B. geregelt, wie anteilige Urlaubstage gerundet werden. Z. B. ob immer aufgerundet wird oder ob erst ab 0,5 aufgerundet wird. Das musstest du noch abklären, wie dies bei euch gehandhabt wird.

 
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