Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von K.D., 22. SSW am 16.10.2015, 15:48 Uhr

@K.D. Bist du auch Lehrerin?

Ichh bin keine Lehrerin, sondern Ergotherapeutin und habe dort auch viel mit Kindern und alten immobilen Patienten zu tun. Meine Freundinnen arbeiten bzw arbeiteten damals im Krankenhaus, Altenheim und Arztpraxis. Alle drei haben ziemlich früh ihr BV, also ab Bekanntgabe der Schwangerschaft, ein BV bekommen.
Für die Einhaltung des MuSchG ist,meiner Meinung nach, der AG zuständig. Du musst gemelet sein und dann muss der AG alle Richtlinien einhalten, sollte dir oder dem Kind im Zuge der beruflichen Tätigkeiten etwas zustoßen, würde wohl ein Verfahren eingeleitet werden. Dazu kannst du dich aber beim Gewerbeaufsichtsamt deiner Region ganz unverbindlich am Telefon beraten lassen. Für mich, als Niederbayerin, ist das Amt in Landshut zuständig.
Das mit der Nässe weiß ich so genau, weil das 1. in dem Gefährdungsanalysebogen abgefragt wird und zum 2. habe ich in meiner ersten Schwangerschaft in einem Wohnheim gearbeitet und dort musste ich auch beim morgendlichen Waschen helfen und wurde von der Chefin explizit darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass der Boden nicht nass wird.
Ich gehe davon aus, dass du den selben Bogen ausfüllen musstest wie ich. Da steht ja dann ganz zum Schluss ob einer oder mehrere Fragen mit JA beantwortet wurden und dann kann man zwischen 3 Punken auswählen. Welcher Punkt wurde denn da bei dir angekreuzt?
Wobei das total unerheblich wäre, wenn deine FÄ dir ein BV ausstellt.
In diesem Bogen wir dann aber auch gefragt ob du mit Kindern arbeitest oder nicht?

 
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