Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Joyannee, 6. SSW am 24.06.2010, 10:41 Uhr

@Joyannee

Ich verstehe das Richtig, dass der Vater nicht wegen einer vermeintlich fehlenden Unterhaltsurkunde keinen Unterhalt bezahlt, sondern weil er schlichtweg die finanziellen Mittel nicht hatte - oder zumindest vorübergehend nicht hatte?

Denn es wurde ja zumindest sein Einkommen geprüft und als nicht ausreichend deklariert und daraufhin hast du Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten.

Anwaltliche Hilfe war auch unnütz, da der Vater einfach (vermeintlich) zu wenig Gehalt bezieht.

Und einen Titel kannst du nicht erwirken, weil du als alleinerziehende keine Prozesskostenbeihilfe bekommst? Mit welchem Grund wurde die abgelehnt?

Also - rein rechtlich reicht die Vaterschaftsanerkennung vollkommen aus, um unterhaltspflichtig zu sein - denn sonst hätte weder das JA eine Beistandsschaft durchgezogen, noch hätten sie sein Einkommen geprüft - verstehst du?
Wenn der Vater aber nicht zahlt, dann ist es so - dann kann man da schwer dagegen vorgehen.
Es ist noch kein Vater in den Knast gegangen, weil er seinen Unterhalt für sein Kind nicht bezahlt hat oder gar bezahlen konnte.

Liebe Grüsse
Joy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.