Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pinkewolke83, 34. SSW am 24.06.2010, 7:59 Uhr

Guten Morgen, weiß das jemand?? Was mitnehmen zur Vaterschaftsanerkennung

Guten Morgen, weiß das jemand?? Was mitnehmen zur Vaterschaftsanerkennung
und Sorgerechtsteilung?

Haben gleich einen Termin und ich hab keine Ahnung, hab vergessen zu fragen!

Oder meint ihr Perso reicht weil wir ja schon eine gemeinsame Tochter da "angemeldet" haben?

 
22 Antworten:

Re: Guten Morgen, weiß das jemand?? Was mitnehmen zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von jazy+luca, 30. SSW am 24.06.2010, 8:03 Uhr

Morgen,

jeder seinen Perso und von jedem die Geburtsurkunde. Wir müssen das selbst beim dritten Kind alles mitbringen.

LG Jasmin

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Wir waren Dienstag

Antwort von Juli2010, 37. SSW am 24.06.2010, 8:06 Uhr

Beide Geburtsurkunden und beide die Personalausweise.
Wenn ihr beide in der Stadt wo ihr die Anerkennung macht geboren seit, braucht ihr die Geburtsurkunden nicht mal, aber nehmt sie lieber mit.

das wars.

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Re: Guten Morgen, weiß das jemand?? Was mitnehmen zur Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Patti1977 am 24.06.2010, 8:44 Uhr

Bei mir haben sie noch Mutterpass verlangt, da sie ET in die Urkunde mit aufgenommen haben.

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Frage dazu...

Antwort von maxi86 am 24.06.2010, 9:09 Uhr

...was ist das genau?

Ist das, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Danke und liebe Grüße,
Ana

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Re: Frage dazu...

Antwort von Joyannee am 24.06.2010, 9:11 Uhr

Ja.
Die Vaterschaftsanerkennung wird durchgeführt, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Durch die Vaterschaftsanerkennung hat der Vater das Recht, sein Kind zu sehen (Besuchsrecht), sowie die Pflicht, für sein Kind Unterhalt zu bezahlen.

Joy

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UND

Antwort von Sasumm am 24.06.2010, 9:19 Uhr

sein Kind ist erbberechtigt
und er ist der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.

Wollt ich nur gesagt haben, weil das oftmals gar nicht bewusst ist und die Väter dann erstmal dasitzen mit geradem Rücken, wenn sie "aufgeklärt" werden...

lg Sasumm

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Re: UND

Antwort von Joyannee, 6. SSW am 24.06.2010, 9:23 Uhr

Die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter besteht nur dann, soweit sie aufgrund der Betreuung ihres Kindes keiner Arbeit nachgehen kann.

Zur Erbfolge sollte man noch sagen: Falls der Mutter etwas passiert und das Kind kommt zum Vater, so kann er bis zur Volljährigkeit das geerbte Vermögen der Mutter für das Kind verwalten.
Wenn man wenig Vertrauen zum Vater hat, sollte man hier einen Verwalter einschalten, der diese Aufgabe übernimmt.

Liebe Grüsse
Joy

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Re: Frage dazu...-------------so ganz stimmt s nicht

Antwort von Elfenstern78, 17. SSW am 24.06.2010, 9:45 Uhr

Hallo..........
So ganz stimmt das nicht mit demUnterhalt.Mit dem Besuchsrecht ja und das man zumindest offiziell einen Vater hat für s Kind.

Meine Situation war gewesen.
Nicht verheiratet.
Wir gingen zum Jugendamt um auch dies Klären zu lassen.
Wir haben dann folgendes Unterschrieben...
Ich als alleinige Sorgeberechtigte was automatisch ist wenn man nicht verheiratet ist. Und er hat die Vaterschaft unterschrieben.
Er hätte aber noch eine 2te Unterschrift leisten müssen wegen dem UNTERHALT... Das wusste ich natürlich nicht zu dem zeitpunkt und dachte die Vaterschaftsurkunde würde reichen.
Nun renne ich 6 Jahre hinter dem Unterhalt hinterher. Das Jugendamt sagt tja hat damals ja die Unterhalts Urkunde ja nicht unterschrieben.....was natürlich vom Jugendamt verschuldet war. Konnte das ja nicht wisse.
Alles bischen dumm gelaufen...

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Re: Frage dazu...-------------so ganz stimmt s nicht

Antwort von Joyannee, 6. SSW am 24.06.2010, 9:55 Uhr

Du kannst es dir in Deutschland nicht aussuchen, ob du als Vater Unterhalt zahlen willst oder nicht - das geht nicht.
Ab dem Moment, wo du ein Kind in die Welt gesetzt hast, bist du Unterhaltspflichtig. Als Mutter wie auch als Vater. Denn als Mutter unterschreibst du ja auch nicht, dass du Unterhalt bezahlst, oder?

Hast du anwaltliche Unterstützung?
Bekommst du Unterhaltsvorschuss? Wenn ja - mit welcher Begründung?

Liebe Grüsse
Joy

achso meine Situation:
Nicht verheiratet
ab zum JA - Vaterschaftsanerkennung unterschrieben - vorher gabs die Belehrung, dass der Vater damit Unterhaltspflichtig gegenüber seinem Kind und eventuell auch mir gegenüber ist (mindestens 3 Jahre - eventuell auch länger.)
Vater weigerte sich zu bezahlen.
Daraufhin eine Beistandschaft beim JA eingerichtet, die ihn aufforderten zu bezahlen.
Aufgrund Geldmangels zum Amt gegangen, die sagten: Nope - von uns gibts nichts. Ist ja ein Vater da, der dem Kind Unterhaltspflichtig ist.
Schliesslich kam dann auch Unterhalt - gottseidank. Sonst wäre der Klageweg gegangen.

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Re: --------so ganz stimmt s nicht: Da stimmt wiederum auch was nicht

Antwort von huehnchen69 am 24.06.2010, 10:03 Uhr

Hallo,

Durch Anerkennung der Vaterschaft wird ein Vater automatisch unterhaltspflichtig. Wenn das Jugendamt dir etwas anderes erzählt, habe ich den Eindruck, dass dich jemand über den Tisch ziehen will, und würde mal einen Anwalt zu Rate ziehen.

Dass man dem Geld hinterherrennt, kann ich mir vorstellen. Es versuchen ja einige Väter, sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken.
In einigen Fällen streckt dann ja das Jugendamt den Unterhalt vor, und holt ihn sich vom Vater zurück. Ich weiß aber nicht, wie die Randbedingungen dafür sind.

Dass die Unterhaltspflicht fraglich ist, halte ich für ausgeschlossen.

Beste Grüße,
Sabine

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Sorry, nicht ganz verstanden + Frage...

Antwort von maxi86 am 24.06.2010, 10:09 Uhr

Die Fälle die ihr schildert sind doch nur so, wenn es das gemeinsame Kind ist, man aber nicht mehr zusammen ist / wohnt, etc., oder!?

Wenn mein Freund und ich (in einer Beziehung) ein Baby bekommen, zahlt er doch keinen "Unterhalt", oder!?

Das interessiert mich wirklich sehr, denn wir basteln, werden aber vermutlich vorher nicht heiraten (er hat mich noch nicht gefragt) und ich hab immer so ein bisschen Sorge, dass es dann "problematisch" wird, obwohl wir ja zusammen sind...

DANKE!

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Re: Sorry, nicht ganz verstanden + Frage...

Antwort von Elfenstern78, 17. SSW am 24.06.2010, 10:15 Uhr

ja, es gilt nur wenn es das gemeinsame Kind ist, man aber nicht verheiratet ist und nicht zusammen wohnt.

Sozusagen alleinerziehend wäre.
Wenn man zusmmen wohnt zahlt man ja alles zusammen.

Es gibt aber auch Situationen wo man zwar zusammen ist, aber getrennte wohnung hat, und nicht verheiratet. Man gilt dann eigentlich als alleinerziehend.

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Re: Sorry, nicht ganz verstanden + Frage...

Antwort von Joyannee, 6. SSW am 24.06.2010, 10:19 Uhr

Unterhalt zahlt man so oder so.
Beim Zusammenleben fliesst der Unterhalt mit ein - weshalb keine Extra-zahlung nötig ist.
Als Mutter gibt man seinen Anteil, in dem man das Kind betreut - und natürlich auch finanziell beisteuert.

Trennt man sich - oder lebt von vornherein getrennt - egal ob man Zusammen ist oder nicht - dann ist der Vater des Kindes Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind und eventuell auch gegenüber der Mutter des Kindes.

Lebt das Kind beim Vater, ist die Mutter hingegen Unterhaltspflichtig.

Der Unterhalt soll im Prinzip das abdecken, was ein eventueller Partner bei einer regulären Beziehung in einer gemeinsamen Wohnung beisteuert.
Also nebst Nahrung und Kleidung sowie Spielsachen eben auch anteilig Miete und Strom sowie Wasser.

Der Unterhalt ist abhängig vom Verdienst des Unterhaltleistenden. Und natürlich auch davon, ob bereits weitere Unterhaltspflichten bestehen (gegenüber Kinder - die immer Vorrang haben.).

Liebe Grüsse
Joy

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Re: Sorry, nicht ganz verstanden + Frage...

Antwort von maxi86 am 24.06.2010, 10:20 Uhr

Und wie wäre es dann bei uns? Ich wäre doch nicht AE, oder?

Paar
Zusammenlebend
nicht verheiratet

???

Sorry, falls das alles doofe Fragen sind...

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@maxi86

Antwort von huehnchen69 am 24.06.2010, 10:20 Uhr

Mal ne ganz doofe Frage:

Willst du denn heiraten? Dein Posting klang danach.
Warum fragst du ihn dann nicht?

Liebe Grüße,
Sabine

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Re: Sorry, nicht ganz verstanden + Frage...

Antwort von Joyannee, 6. SSW am 24.06.2010, 10:21 Uhr

Nein du lebst in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Dementsprechend bist du nicht Alleinerziehend, da du die Kosten mit deinem Partner teilst.

Gruss
Joy

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Re: @huenchen69

Antwort von maxi86 am 24.06.2010, 10:22 Uhr

Klaro!!!

Ich warte schon seit Jahren und will IHN uuuuuuuuunbedingt heiraten! Ich bin aber leider ganz doof altmodisch, was heiraten, etc. angeht!

Ich brauche keinen Kniefall, aber einen Antrag hätte ich schon gerne!

Wir haben irgendwann gesagt, dass uns ein gemeinsames Baby "wichtiger" ist als heiraten und nun warte ich quasi auf Beides...

LG,
Ana

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O.k. + 1.000 Dank allen, jetzt hab ich´s verstanden!

Antwort von maxi86 am 24.06.2010, 10:23 Uhr

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@Joyannee

Antwort von Elfenstern78, 17. SSW am 24.06.2010, 10:27 Uhr

Hallo...............
Meine Situation war diese..............

Kind war da....
Alleinerziehend weil vom vater getrennt.
Zum Amt gegangen auch die Belehrung bekommen, aber es reichte nicht nur die Vaterschaftsanerkennung aus. Ich dachte mir das würde ja reichen... War aber nicht so.....der Vater machte sich aus dem Staub.......
Ich beantragte eine Beistandschaft....

Und bekam Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt....
Da der Vater nicht zahlte.......Er bekam fristen und fristen gesetzt , dann war er arbeitslos, dann mal zu wenig gehalt etc....

Nun ist meine Tochter im April 6 Jahre geworden. Und das Jugendamt zahlt auch nicht mehr weiter den Unterhaltsvorschuß ( was ja auch viel weniger ist als das was der Vater laut Tabelle zahlen müsste)
Aber immerhin etwas Geld.

Zwishendurch mal anwaltliche hilfe genommen, keine chance.
dann wieder Jugendamt zur Hilfe geholt. Auch kein rankommen.
Letztentllich musste ich ihn mehr oder weniger bei der Polizei sogar anzeigen wegnen Unterhaltsverletzung. da kam aber auchnoch nichts raus.

Hätte man die Unterhaltsurkunde damals unterschrieben hätte man sich den langen weg zu einenm Unterhaltstitel erspart. Diesen habe ich erst jetzt bekommen nachdem er dann sich wie immer auf alle Briefe nicht reagiert.
es hieß so... er soll auskunft geben, bekommt fristen gesetzt, reagiert nicht drauf bekommt man automatisch den Titel. er hätte sich ja auf die Briefe melden können.
nun könnte es vor gericht gehen, bekomme aber keine prozesskostenbeihilfe....Also den Kram selber zahlen und es ist noch nicht so aussicht auf Unterhalt zu sehen.
Die ämter sagen er hat wenig geld und sie können aus ihm kein sozialfall machen wenn sie ihm das nehmen. Das weiß er und verdient offiziell auch nur das was ihm zusteht.. Also lange Nase machen...............

Alles blöde................

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Re: @Joyannee

Antwort von Joyannee, 6. SSW am 24.06.2010, 10:41 Uhr

Ich verstehe das Richtig, dass der Vater nicht wegen einer vermeintlich fehlenden Unterhaltsurkunde keinen Unterhalt bezahlt, sondern weil er schlichtweg die finanziellen Mittel nicht hatte - oder zumindest vorübergehend nicht hatte?

Denn es wurde ja zumindest sein Einkommen geprüft und als nicht ausreichend deklariert und daraufhin hast du Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten.

Anwaltliche Hilfe war auch unnütz, da der Vater einfach (vermeintlich) zu wenig Gehalt bezieht.

Und einen Titel kannst du nicht erwirken, weil du als alleinerziehende keine Prozesskostenbeihilfe bekommst? Mit welchem Grund wurde die abgelehnt?

Also - rein rechtlich reicht die Vaterschaftsanerkennung vollkommen aus, um unterhaltspflichtig zu sein - denn sonst hätte weder das JA eine Beistandsschaft durchgezogen, noch hätten sie sein Einkommen geprüft - verstehst du?
Wenn der Vater aber nicht zahlt, dann ist es so - dann kann man da schwer dagegen vorgehen.
Es ist noch kein Vater in den Knast gegangen, weil er seinen Unterhalt für sein Kind nicht bezahlt hat oder gar bezahlen konnte.

Liebe Grüsse
Joy

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Oha! @maxi86

Antwort von huehnchen69 am 24.06.2010, 11:01 Uhr

Hallo Ana,

Ich bin seit 25 Jahren unverheiratet, und mir sind Trauschein und Antrag auch schnuppe. Und ich will ja auch nicht die ganz arge Männer-Klischee-Keule rausholen - vielleicht ist ja deiner ganz anders.

Aber dennoch würde ich sagen: Wenn es dir wichtig ist, einen Antrag von ihm zu bekommen, würde ich an deiner Stelle vielleicht doch versuchen, da mal unaufdringlich drauf hinzuarbeiten. Vielleicht einem Freund von ihm einen Wink geben, damit er ihm mal einen Tip gibt? Oder ihm vorschwärmen, wie tooollll doch die Hochzeit von XY gewesen ist. Brautkleiderkataloge rumliegen lassen. Oder vielleicht irgendwas Subtileres (dafür bin ich nicht so der Typ ;-)).

Denn ansonsten (eben doch: Männerschublade auf) kann ich mir gut vorstellen, dass du irgendwann frustriert wirst, weil von ihm nichts kommt, ihn dann irgendwann mit aufgestautem Frust fragst, warum er dich denn zum Teufel nicht heiraten will - und er aus allen Wolken fällt und sagt: "Aber wir haben doch damals beide gesagt, Heiraten sei nicht so wichtig?!?".

Ich wünsche dir alles Gute, und drücke dir die Daumen für einen baldigen Antrag!

Liebe Grüße,
Sabine

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Re: Oha! @huenchen69

Antwort von maxi86 am 24.06.2010, 11:30 Uhr

Alsooooooo, ich bin da schon deutlich "aktiver", als ich es vielleicht geschrieben hab...

Der Antrag "muss" für mich von ihm kommen, das möchte ich einfach so.

Aaaaaaaaber... ich sage es immer wieder, ich habe Brautkleiderkataloge zu Hause, ich breche hin-und-wieder auch mal in Tränen aus, wenn das Thema mal wieder im Raum ist, etc. und ich weiß auch, dass er DEFINITIV heiraten will, und auch mich, aber er ist einfach der Typ Mann, der erst alles regeln will (Ausbildung, Job, etc.) und da ist es jetzt so, dass er das jetzt vor kurzem alles gemacht hat und nun ist die Tür offen!

Im Urlaub war es gerade so, dass ich einen Abend etwas traurig war und er meinte dann irgendwann nur zu mir "warte doch einfach, ich plane ja vielleicht was"... klar, jetzt kann man sich alles mögliche (negative) aus den Fingern ziehen, aber ich bin mir ganz sicher, dass es nicht mehr lange dauern wird!

Wir haben auch ganz konkrete Pläne was die Feier angeht (an zwei vers. Orten) und das wollen wir auch beide so!

-> Fazit:
ich bin zuversichtlich!

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