Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von 11Friede, 15. SSW am 19.10.2013, 4:06 Uhr

ist es nicht möglich sogar bis zur geburt geeigneter indikation abzutreiben (straffrei)?

Hi,

anscheinend wird das geschlecht in HH mindestens seit 2011 nicht mehr so früh gesagt, weil es tatsächlich fälle gegeben haben (laut einer aussage von einem arzt aus einem großen pränatalzentrum in HH 2011)

hier einpaar infos zum thema SSabbruch, neu ist mir, dass man im frühen stadium auch mit einem medikament abtreiben kann?!

Weiss da jemand mehr drüber?

mein wissenstand bisher zum thema, wer weiss, vielleicht ist es veraltet, daher prüft es nach, wenn es euch interessiert:

§218 StGB besagt, ein ssabbruch sei gesetzeswidrig

laut §218a, müsse der abbruch bis zum 3. monat aber strafrechtlich nicht verfolgt werden.

dann soll es zwei arten der abtreibung geben:


1. Abtreibung ohne Indikation:

Bei einer Abtreibung ohne medizinische Indikation soll es keine medizinische Notwendigkeit geben abzutreiben, das soll zulässig sein, wenn diese bedingungen erfüllt seien:

Die Frist:
Ein SSabbruch ohne Indikation soll bis zur 12. Woche nach der Befruchtung der Eizelle bzw. bis zur 14. Woche nach Beginn der letzten Monatsblutung zulässig sein.

Vor der Abtreibung müsse die Schwangere eine Beratung bei einer unabhängigen Beratungsstelle machen. Diese bescheinige dem eingreifenden arzt die efolgte beratung.

zwischen der beratung und der abtreibung sollen mindestens 3 tage vergehen.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung solle nicht bei dem gleichen Arzt stattfinden dürfen, der die Abtreibung durchführt.



Ohne medizinische Indikation soll man anscheinend die kosten selbst tragen. es sei denn man ist dafür zu einkommensschwach (dann solle man irgendwo (KK?) eine Antrag auf Kostenübernahme stellen können.


2.Abtreibung mit Indikationen:


Insgesamt soll es 2 ? verschiedene Indikationen für eine Abtreibung´geben:

A: Kriminologische Indikation:

"Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Fristenregelung auch ohne Beratungsschein möglich"


B: Medizinische Indikation

"Wenn die Schwangerschaft schwerwiegende Konsequenzen für die körperliche und/oder seelische Gesundheit der werdenden Mutter hat, kann der Arzt die Abtreibung auch nach Ablauf der Frist von 12 bzw. 14 Wochen durchführen"

dann habe ich irgendwo mal gelesen, dass eine ethikkommission ab einer bestimmten sswoche mit berät, ob der eingriff ok sei, oder nicht und dass es ab der 30. woche sehr schwer sein solle, einen arzt in d zu finden, der dann noch einen eingriff durchführen würde.



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