Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lulila36, 14. SSW am 18.10.2013, 23:28 Uhr

gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

weil man ja noch abtreiben könnte. so klärte mich heute mein fa auf. war entsetzt, dass es sowas gibt. wegen dem geschlecht. das gesetz gibts seit anderthalb jahren. da mich mein fa jahrlang kennt und nicht so einschätzt, hat er mir einen tipp gegeben und es mir indirekt gesagt was es wird. und das in der 14. ssw.

bei meiner tochter gab es dieses gesetz noch nicht. es erschüttert mich scon irgendwie.

wer treibt denn bitte wegen des geschlechts ab? unglaublich!

 
22 Antworten:

Bitte ?!

Antwort von Mareikemarco, 36. SSW am 18.10.2013, 23:50 Uhr

Das hab ich ja noch nie gehört !

In Deutschland darf man doch nur bis zum 3 Monat abtreiben ?!

Also wenn das wirklich so ist,
finde ich das krass...

ich meine ich verstehe wenn FÄ sich nicht zu früh
über das Geschlecht äußern wollen um doch
Fehler zu vermeiden weil sie es nur schwer erkennen
konnten - aber sowas ?

Kann ich irgendwie schwer glauben...

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von Angi1807, 17. SSW am 18.10.2013, 23:52 Uhr

Ist aber tatsächlich so!

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von Fuchsina am 19.10.2013, 0:42 Uhr

Das ist richtig.

Eine Abtreibung ohne Grund (sprich keine medizinische Gründe) ist bis zu 12 Wochen nach Empfängnis möglich. Da die SSW aber ab ersten Tag der letzten Periode (sprich Zyklusanfang) gerechnet werden, ist eine Abtreibung deshalb bis Ende SSW 14 möglich.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von Sicilia73, 17. SSW am 19.10.2013, 0:48 Uhr

Hat man mir beim FA auch so gesagt.
Das wusste ich vorher auch nicht, allerdings wars bei mir beide Male später.

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ist es nicht möglich sogar bis zur geburt geeigneter indikation abzutreiben (straffrei)?

Antwort von 11Friede, 15. SSW am 19.10.2013, 4:06 Uhr

Hi,

anscheinend wird das geschlecht in HH mindestens seit 2011 nicht mehr so früh gesagt, weil es tatsächlich fälle gegeben haben (laut einer aussage von einem arzt aus einem großen pränatalzentrum in HH 2011)

hier einpaar infos zum thema SSabbruch, neu ist mir, dass man im frühen stadium auch mit einem medikament abtreiben kann?!

Weiss da jemand mehr drüber?

mein wissenstand bisher zum thema, wer weiss, vielleicht ist es veraltet, daher prüft es nach, wenn es euch interessiert:

§218 StGB besagt, ein ssabbruch sei gesetzeswidrig

laut §218a, müsse der abbruch bis zum 3. monat aber strafrechtlich nicht verfolgt werden.

dann soll es zwei arten der abtreibung geben:


1. Abtreibung ohne Indikation:

Bei einer Abtreibung ohne medizinische Indikation soll es keine medizinische Notwendigkeit geben abzutreiben, das soll zulässig sein, wenn diese bedingungen erfüllt seien:

Die Frist:
Ein SSabbruch ohne Indikation soll bis zur 12. Woche nach der Befruchtung der Eizelle bzw. bis zur 14. Woche nach Beginn der letzten Monatsblutung zulässig sein.

Vor der Abtreibung müsse die Schwangere eine Beratung bei einer unabhängigen Beratungsstelle machen. Diese bescheinige dem eingreifenden arzt die efolgte beratung.

zwischen der beratung und der abtreibung sollen mindestens 3 tage vergehen.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung solle nicht bei dem gleichen Arzt stattfinden dürfen, der die Abtreibung durchführt.



Ohne medizinische Indikation soll man anscheinend die kosten selbst tragen. es sei denn man ist dafür zu einkommensschwach (dann solle man irgendwo (KK?) eine Antrag auf Kostenübernahme stellen können.


2.Abtreibung mit Indikationen:


Insgesamt soll es 2 ? verschiedene Indikationen für eine Abtreibung´geben:

A: Kriminologische Indikation:

"Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Fristenregelung auch ohne Beratungsschein möglich"


B: Medizinische Indikation

"Wenn die Schwangerschaft schwerwiegende Konsequenzen für die körperliche und/oder seelische Gesundheit der werdenden Mutter hat, kann der Arzt die Abtreibung auch nach Ablauf der Frist von 12 bzw. 14 Wochen durchführen"

dann habe ich irgendwo mal gelesen, dass eine ethikkommission ab einer bestimmten sswoche mit berät, ob der eingriff ok sei, oder nicht und dass es ab der 30. woche sehr schwer sein solle, einen arzt in d zu finden, der dann noch einen eingriff durchführen würde.



.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von nesthaekchen am 19.10.2013, 8:10 Uhr

Meine Ärztin hat es mir in der 14. ssw schon gesagt, bei beiden, trotz Gesetz, weil sie weiß, das es bei uns nie in frage kommen würde, etwas zu unternehmen bezgl. Geschlecht!
Aber meine Ärztin hat mir das mit dem Gesetz auch gesagt!
Mit folgender Erklärung:

Es gibt Nationalitäten, da wollen die Männer nur bestimmte Geschlechter haben. Und wenn Frau dann das andere Geschlecht erwarten, werden sie zur Abtreibung gezwungen/genötigt! Und da das anscheinend sehr häufig vor kommt, wurde dieses Gesetz entworfen!
ABER: Aufgrund dieser Gesetzeslage, mussten schon viele Frauen schlimmes ertragen (Tritte und Schläge in den Bauch) damit die Kinder vorzeitig kommen und keine Chance haben zu Leben, oder die Kinder sind irgendwo weg geworfen worden!
Ganz schlimme Sache, die ich nicht nachvollziehen kann!
Alles haben ein Recht auf Leben! Aber da sitzen wir am Kürzeren Hebel, und können nix dagegen tun, LEIDER!!!

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von Hexilein1980, 8. SSW am 19.10.2013, 8:31 Uhr

Vor 2 ,5 Jahren war es noch bis zur 14.ssw...deshalb wurde es mir bei der feindiagnostik in der 13.ssw nicht gesagt...

In manchen Kulturen sind die männlichen Nachkommen mehr gefragt als die weiblichen ....da gibt es Abbrüche wegen des Geschlechtes...

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von Sommersturm86, 7. SSW am 19.10.2013, 8:57 Uhr

In England gibt es einen Fall, bei dem eine Familie ihre einzige Tochter verloren hat, als sie fünf oder so war. Haben sonst nur Söhne. Sie wollen unbedingt noch eine Tochter wieder haben, aber jedes mal, wenn sie wissen, es wird ein Junge, treiben sie ab.

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Abtreiben?

Antwort von mf4 am 19.10.2013, 10:37 Uhr

In der 15.SSW wird kein Kind "einfach so" abgetrieben. Das ist ungesetzlich.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von nuknuk, 40. SSW am 19.10.2013, 11:08 Uhr

Es geht darum, dass es für manche Kulturen eine Schande für die Mutter ist, nur Mädchen zu bekommen. Sie stehen unter Druck möglichst früh einen Jungen zu gebären um ihre "Pflicht" als Frau erfüllt zu haben. Abtreibungen können in manchen Ländern bis zur 22-24.SSW vorgenommen werden (z.B in GB oder S). Deshalb darf der Arzt es mittlerweile nicht mehr sagen, damit solche Frauen nicht vereisen, um abzutreiben oder durch Selbstversuche abtreiben.

Habe ich alles beruflich schon erlebt....

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von butzi 2013 am 19.10.2013, 11:09 Uhr

Ja das ist richtig und ich find es gut so.

Es gibt leider wirklich etliche Fälle wo Abtreibungen aufgrund eines "falschen" Geschlecht gemacht wurden.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von mima-82, 10. SSW am 19.10.2013, 12:50 Uhr

Wegen dem Geschlecht eine Abtreibung kann ich mir sehr gut bei den Beckhams vorstellen. 3 Jungs und Victoria wollte unbedingt ein Mädchen. Wundert mich immer noch das es tatsächlich ein Mädchen wurde, aber jetzt wird mir da was klar.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von merrie85, 27. SSW am 19.10.2013, 14:53 Uhr

OMG, ich glaub euch, dass das stimmt, das mit den Kulturkreisen ist auch einleuchtend. .. aber das ist ja sowas von extrem. ..

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@mina 82

Antwort von dana2228 am 19.10.2013, 16:30 Uhr

Ich glaube die haben eher schweine Geld bezahlt und bei einer Künstlichebefruchtung nur das Mädchen eingepflanzt.

Gibt schon Metoden wo das Sperma "gesiept" werden kann. Mit Y Cromosom schwimmen da untern.
Echt verrückt.

Und das mir den Outing hat mein FA auch gesagt.

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Ist auch richtig so!

Antwort von m0nika am 19.10.2013, 19:04 Uhr

Ich finde es absolut richtig, dass diese bekloppteste aller Fragen erst so spät beantwortet wird. So erpicht wie manche auf die Geschlechts-Info sind kann ich mir gut vorstellen, dass es irgendwo da draußen tatsächlich Leute gibt, die ein "falsches" Geschlecht abtreiben würden.

Solche Leute gehören meiner Ansicht nach in die Klapsmühle...

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furchtbar

Antwort von hörn.chen, 36. SSW am 19.10.2013, 20:11 Uhr

Meinem Gynäkologen ist es richtig unangenehm vor der 22.,23. Woche direkt nach dem Geschlecht zu gucken. Er kann auch die Kollegen nicht verstehen die das machen- schon wegen dem Faktor der Unsicherheit! Er meint das ist unprofessionell und nutzt die Zeit am Ultraschallgerät lieber um nach wichtigeren Dingen zu gucken... -hat er mir so gesagt!
Richtig so!
Viele schwangere argumentieren oft so: "da kann ich endlich richtig shoppen gehen" Genau, alles rosa oder hellblau

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von nuknuk, 40. SSW am 19.10.2013, 20:26 Uhr

In besagten Kulturen haben Frauen oft keine andere Wahl, da sich der Mann sonst von ihr scheiden lassen darf und sie nichts mehr hätte. Die Frauen aus dem Kulturkreis die ich betreut habe, hatten 3 Schwangerschaften Zeit einen Jungen zu gebären. Waren sie "erfolglos" lag es im Ermessen des Ehemannes, ob er sie "behalten" will oder nicht. Gottseidank war das bei den Familien mit denen ich direkten Kontakt hatte immer der Fall.

Ich denke aber, dass man die Frauen nicht verteufeln soll. Klar, es ist absolut widerlich, aber solche Frauen haben eben nie eine andere Wahl kennengelernt und nie das Glück ihren eigenen Wert zu erfahren, wie sollen sie dann den Wert eines anderen weiblichen Wesens akzeptieren??

Aus unserem freiheitsliebenden Kulturbegriff ist das leicht zu kritisieren....
Viel widerlicher finde ich, dass in manchen westlichen Ländern gesetzlich erlaubt ist, lebensfähige Babys abzutreiben, denn ab der 24.SSW sind sie doch schon halb fertig gereift.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von m0nika am 19.10.2013, 20:38 Uhr

Ich habe es genau anders herum schon gehört - allerdings aus nicht verlässlicher Quelle. Dass eben angeblich männliche Feten abgetrieben wurden, weil ein Mädchen genehmer war. Man müsste das aber recherchieren, um hier ein angemessenes und wahrheitsgetreues Bild zu erhalten. Ich glaube jedoch nicht, dass das immer an Kulturkreise und bestimmte Geschlechter geknüpft wäre.

Letztlich ist es eine Grauzone, da Schwangerschaftsabbruch zwar illegal ist aber unter einigen Bedingungen straffrei gestellt - z.B. §218a StGB "(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat." http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307

Vor etwa drei Jahren erst gab es m.W. eine Novelle zum Thema Spätabbruch, d.h. da ist ständig Bewegung drin... Im Endeffekt ein schwieriges Thema. Zumal der Nachweis, dass ein Abbruch aufgrund der Geschlechter"diagnose" erfolgte, erst einmal erbracht werden müsste.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von Nachtwölfin am 19.10.2013, 21:19 Uhr

Dabei ist doch der Mann Schuld! Der muss das Y bringen. Frauen haben nur Xe. Eigentlich müsste sich dann ja die Frau vom Mann trennen, wenn er nur Mädchen kann. (Ironie)

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von nuknuk, 40. SSW am 19.10.2013, 21:42 Uhr

Ja, aber um das zu wissen, muss Bildung da sein und diese Bildung akzeptiert werden. Meine Roma-Familien haben es nicht akzeptiert, da galt immer: "wenn es ein Junge ist, dann hat der Mann gute Arbeit geleistet, ist es ein Mädchen, hat die Frau versagt"... so widersprüchlich das auch ist.

Ist in Indischen Dörfern wohl auch so.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von m0nika am 19.10.2013, 21:45 Uhr

Interessanterweise scheint das Geschlecht aber auch für manch Deutsche nicht uninteressant zu sein.

Freilich sind die Konsequenzen hier andere. Aber das in andere Kulturkreise abzuschieben halte ich für nicht korrekt. Denn auch nicht jeder Roma und nicht jeder Inder verstößt seine Frau aus bescheuerten Gründen.

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Re: gesetzlich kein outing vor der 15. ssw erlaubt

Antwort von nuknuk am 19.10.2013, 22:49 Uhr

War nur EIN Beispiel für Abbruchswünsche aufgrund des Geschlechts. Kann auch bei Deutschen vorkommen oder Amerikanern, bei Christen, Moslems usw.

Aber nach 10 Jähriger Arbeit mit Roma-Familien habe ich einen Querschnitt in die Kultur bekommen und kann aus Erfahrung sagen, dass das Geschlecht in der Kultur (so wie ich sie kennen gelernt habe) eben was existenzielles ist.
Natürlich ist nicht JEDER einzelne Roma auf der Welt so, aber das ist ja wohl so klar, dass man es nicht extra erwähnen muss oder??

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