Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von natik am 13.07.2010, 7:56 Uhr

Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Hallo Mädels,

brauche mal Ihren Rat zwecks Heirat nach der Geburt. Und zwar bin ich jetzt schwanger und natürlich möchten wir auch mal heiraten. Ich wollte eigentlich das immer noch vor der Geburt machen, aber wir haben momentan viele Tatsachen, die dagegen sprechen. Umzug steht vor der Tür und meine Schwester ist ebenfalls schwanger und kriegt ihr Kind bereits im August. Da sie weit von uns wohnt ist es jetzt nicht empfehlenswert zu reisen und kurz nach der Geburt ebenfalls. Und später haben wir bereits Winter und mein Bauch wird ja auch nicht kleiner. Viele erzählen von Problemen bei der Heirat nach der Geburt, wie Papierkrieg und man muss dann sein eigenes Kind adoptieren usw. Leider habe ich keine Bekannte, die das schon mal durch gemacht hat. Deswegen hoffe ich jemanden hier zu finden, der nach der Geburt geheiratet hat und mir endlich aus erster Hand berichten kann! Wie habt ihr das gemacht? Auf wen habt ihr das Kind aufschreiben lassen?
Ich habe eigentlich gedacht das Kind auf meinen Partner aufschreiben zu lassen, so dass er gleich seinen Namen trägt und wenn wir heiraten muss nur ich meinen Namen ändern. Dabei muss ich doch mein eigenes Kind nicht adoptieren oder?

Gruß
natik

 
24 Antworten:

Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von lila81 am 13.07.2010, 8:13 Uhr

Hallo,
wir haben vor 5Wochen unseren Sohn bekommen !
Vor hatten wir es schon länger irgendann mal zu heiraten- nun sind wir es immer noch nicht. Wir haben im vorhinein nur die Vaterschaftsanerkennung gemacht, das gemeinsame Sorgerecht werden wir demnächst noch beantragen. Ansonsten hat der Kleine mein Name angenommen- allerdings wird der Papa bei einer Eheschließung auch meinen Namen annehmen.
Kann mir nicht vorstellen, das es da Probleme geben sollte. Denke allerdings das wir auch nicht in nächster Zeit heiraten- momentan hat man da echt andere Dinge im Kopf!

Vielleicht konnt ich Dir ein bissl helfen.
Würd an deiner Stelle nix überstürzen- die Hochzeit läuft euch ja nicht davon!
Liebe Grüße
lila

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von Dinchen16012009 am 13.07.2010, 8:15 Uhr

Das mit der eigenen Aoption ist völliger Schwachsinn!!!!
Das gibt es schon seit Jahren nicht mehr!!!!
Du kannst Deinem Kind schon den Namen vom Papa geben und wenn Ihr danach heiratet, braucht Ihr halt keine neuen Geburtsurkunden ausstellen zu lassen.Ansonsten gibts da keinerlei Probleme.
Wann soll denn das gewesen sein mit der angebliche Adoption bei Deiner Freundin???Vor 20 Jahren???

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von Katrin7286, 38. SSW am 13.07.2010, 8:19 Uhr

Hallo !

Ich habe auch erst nach der Geburt geheiratet und ich fand es sehr schön so.
Vor der Geburt solltest du nur zum Jugendamt gehen und eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen, damit der /die Kleine den nachnamen deines Freundes annehmen kann und der Vater gleich in der Geburtsurkunde steht. Und ein "halbes" Sorgerecht solltest du deinem Partner abtreten.
Diese Formulare nimmst du mit ins KKH.

Bei der Hochzeit gibt es nicht unwesentlich mehr Papierkrieg als zuvor.

Also keine Panik....

Falls du noch irgendwelche Fragen hast einfach ne PN schicken...

Lg Katrin

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warum sollte

Antwort von Dinchen16012009 am 13.07.2010, 8:20 Uhr

sie das halbe Sorgerecht abtreten????
Er bekommt es doch mit der Hochzeit sowieso!!!

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weil..

Antwort von cke04, 32. SSW am 13.07.2010, 8:55 Uhr

wenn sie erst monate nach der geburt heiraten und ihr vielleicht etwas zustößt er keinerlei rechte hat!!!
man hofft das nie etwas passiert,aber wir haben das damals auch gemacht,wir haben 6 monate nach der geb. geheiratet.

gruß carina

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Re: weil..

Antwort von Dinchen16012009 am 13.07.2010, 9:00 Uhr

Natürlich hat er trotzdem Rechte und würde mit Sicherheit das Baby auch zugesprochen bekommen!!!

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Hö?

Antwort von AllisonCameron am 13.07.2010, 9:00 Uhr

Wenn der Papa das Sorgerecht hat und mir passiert etwas, dann bleibt das Kind beim Papa, dafür muss man doch nicht verheiratet sein.

Unser Sohn ist 3,5 Jahre alt, das 2. Kind ist geplant und wir werden nicht heiraten. Warum auch?

Gruß

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Re: weil..

Antwort von Nancy_85 am 13.07.2010, 9:01 Uhr

Wir haben ca. 3 Jahre nach der Geburt geheiratet. Vor der Geburt haben wir eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und wir haben das Sorgerecht geteilt, eben aus den Grund, den cke04 genannt hat.

Er hat den Namen von mir bekommen, da ich bei der Hochzeit meinen Namen behalten wollte und mein Mann seinen Namen wechseln durfte.

Liebe Grüße

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kein Problem

Antwort von speedy, 30. SSW am 13.07.2010, 9:19 Uhr

Hi,
wir haben auch erst 2 Jahre nach der Geburt unseres 1. geheiratet. Vor der Geburt beim Jugendamt Vaterschaftsanerkennung und ggf. gemeinsames Sorgerecht beantragen.

Bei der Hochzeit werden Kinder bis zu 8 Jahren automatisch "einbenannt", d.h. sie erhalten den Ehenamen, falls sie ihn noch nicht tragen (ohen weitere Formalien). Falls die Geburtsurkunde noch auf einen anderen Namen lautet, wird einfach eine neue ausgestellt - als hätte das Kind nie anders geheißen.

Gruß, Speedy

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von natik am 13.07.2010, 9:20 Uhr

Ich hab nie geschrieben, dass meine Freundin ihr Kind adoptieren musste! Umgekehrt, ich hab geschrieben, dass ich niemanden kenne der nach der Geburt geheiratet hat, der mir sagen kann wie es abläuft. Die Leute reden viel halt. Keiner in meinem Bekanntenkreis weiß Bescheid, aber manche sagen „pass auf sonst musst noch du oder er das Kind adoptieren, heiratet gleich und so….“ und das macht mich unsicher…

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Re: kein Problem

Antwort von natik am 13.07.2010, 9:23 Uhr

ok, danke das beruhigt mich schon.
Das mit der Vaterschaftsanerkennung muss man doch immer beantragen oder? Ich meine auch wenn wir vorher heiraten. Oder geht es dann automatisch?

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von Dinchen16012009 am 13.07.2010, 9:24 Uhr

ah sorry hab eine anstatt keine gelesen.
Aber trotzdem brauchste Dein Freund nicht sein eigenes Kind zu adoptieren.
Das haben noch viele in Ihren Köpfen drin.

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Re: kein Problem

Antwort von Dinchen16012009 am 13.07.2010, 9:25 Uhr

Wenn Ihr verheiratet seid ist er automatisch der Vater, da braucht man keine anerkennung zu machen.

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Kein Problem!

Antwort von emanskii, 35. SSW am 13.07.2010, 9:27 Uhr

Als unser Sohn unterwegs war, war auch klar, dass wir in naher Zukunft mal heiraten wollen. Das hat dann zwar noch fast 2,5 Jahre gedauert, war aber gar kein Problem.
Unser Kind hat zur Geburt den Namen meines Mannes bekommen, den ich dann zur Hochzeit auch angenommen habe.
Da wir beide das gemeinsame Sorgerecht hatten (er musste nach der Geburt nur die Vaterschaft anerkennen) gab es überhaupt gar kein Problem.

Ich denk mal schwieriger wird es, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt und das Kind viell. deinen Namen trägt? Keine Ahnung, persönlich hab ich aber noch nie von solchen Problemen gehört.

Kannst dich ja auch vorab schonmal auf dem Standesamt genauer informieren.

LG

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Re: Kein Problem!

Antwort von Dinchen16012009 am 13.07.2010, 9:29 Uhr

Vaterschaftsanerkkennung ist aber nicht gleich halbes Sorgerecht, denn das muss nochmal extra gemacht werden!!!

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aber nicht das sorgerecht!!!

Antwort von cke04, 32. SSW am 13.07.2010, 10:16 Uhr

oftmals ist es ein kampf ,das kind kommt zu den großeltern etc. ist schon oft genug vorgekommen.
außerdem ist das kein großer aufwand und kosten tut auch nichts.
mir ist echt wichtig zu wissen das mein kind gut versorgt ist und mein partner nicht noch probleme dazu bekommt,das kann man sich durch den kurzen gang zu ja sparen.

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ja aber dazu muss das sorgerecht geregelt sein!!!!

Antwort von cke04, 32. SSW am 13.07.2010, 10:17 Uhr

wenn du das bei jugendamt nicht gemacht hast, hast du automatisch das alleinige sorgerecht solang ihr nicht geheiratet habt oder die erklärung abgegeben habt!

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Re: aber nicht das sorgerecht!!!

Antwort von Joyannee, 8. SSW am 13.07.2010, 10:24 Uhr

Nein das stimmt so nicht.
Ehe das Kind den Grosseltern zugesprochen wird, muss er einiges auf dem Kerbholz haben.

Natürlich muss er dem Gericht belegen, dass er sich um ein Kind kümmern kann, dass er die Zeit dazu hat und auch den Raum dafür.
Er darf kein registrierter Junkie sein oder gravierende Alkoholprobleme (belegt) haben.
Ausserdem muss er natürlich in näherer Reichweite wohnen, damit das Kind nicht aus seinem Umfeld gezogen wird.

Und auch die lieben Grosseltern müssen belegen, dass sie noch fähig sind, sich um ein Kind zu kümmern. Und sie müssen belegen, warum sie den Vater des Kindes nicht für fähig halten.

Du kannst übrigens in deinem Testament einen Wunsch verfassen - also wo das Kind aufwachsen soll, wenn du stirbst. Dran halten muss man sich in dem Fall aber nicht, da es sich nicht um eine Sache sondern um ein menschliches Wesen handelt.

LG
Joy

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Re: ja aber dazu muss das sorgerecht geregelt sein!!!!

Antwort von AllisonCameron am 13.07.2010, 10:31 Uhr

Wo ist denn da das Problem, hinfahren, unterschreiben und gut. Dafür braucht man nicht heiraten.

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von 3Jungs-mama am 13.07.2010, 10:31 Uhr

also bei uns in der schweiz ist es so,dass wenn man vor der geburt nicht verheiratet ist,muss der vater eine vaterschaftsanerkennung machen, dann nach der geburt muss er innert 2 jahre dass kind adoptieren,wenn man in diesen 2 jahren nicht heiratet, sonst verfallen jegliche rechte für den vater. bzw. vater hat kein sorgerecht.

wir waren bei unserem ersteb sohn noch nicht verheiratet,mein mann hatte damals eine vaterschaftanerkennung gemacht und 6monate nach der geburt haben wir geheiratet.

glg Désirée

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von Princess01, 10. SSW am 13.07.2010, 12:06 Uhr

Adoptieren tut man doch nur Kinder, die nicht von einem selber sind!
Solange ihr nichtmal wisst, ob ihr mal heiratet, reicht die vaterschaftsanerkennung.
Ich würde niemals meinem Kind den namen vom Vater geben(denn man kann ihn so gut wie nicht mehr ändern) und gemeinsames Sorgerecht!?-viel Spaß falls ihr Euch trennt und Euch nicht mehr grün seid, denn der Partner muss jeden Miniding zustimmen.
Lasst es doch einfach so und wenn ihr heiratet bekommt es den Namen und der Vater auch das Sorgerecht.
Außerdem heißt es nicht, das das Kind auf jemanden geschrieben wird, denn es kann den Namen vom Vater haben und trotzdem hast nur du das Sorgerecht.

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Re: Heirat nach der Geburt / Nachteile????

Antwort von natik am 13.07.2010, 12:38 Uhr

Oh mein Gott, ich sehe schon das Thema ist ja sehr umstritten! Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Name…. Ich denke aber wenn das Kind erst meinen Namen kriegt und zwei Monate später heiraten wir, geht die ganze Namenänderung für mich und das Kind los! Dann lieber nur für mich! Und ich würde auch niemals dem Kind den Namen vom Vater geben wenn ich mit ihm keine Zukunft sehe. Sprich es war eine ungewollte Schwangerschaft etc. Aber wir sind ja viele Jahre zusammen, sind seit 2 Jahren Verlobt haben jetzt unseren Wunschkind (kein Unfall!). Und es geht ja um einen kurzen Zeitraum, nicht um Jahre! Wenn ich glauben würde, dass unsere Beziehung noch halbes Jahr halten könnte, wäre ich nicht freiwillig von ihm schwanger geworden! Das ist doch keine Basis! Ansonsten geb ich dir Recht, hätte ich ne scheiß Beziehung, kein Vertrauen in unsere Liebe würde ich nie dem Kind den Namen vom Vater geben.
Das einzige was ich nicht so ganz verstehe, wieso braucht man bei der Heirat vor der Geburt keine Vaterschaftsanerkennung? Wieso hat er sie dann automatisch? Ich meine es kann doch auch gut sein, dass der gar nicht der Vater ist. Da wird der arme Mann automatisch der Vater, obwohl er vielleicht betrogen wurde. Er muss doch trotzdem was unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, oder? Ich dachte der Mann muss immer Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, egal ob verheiratet oder nicht!

Und vielen Dank für die vielen Meinungen!
Gruß
natik

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Re: Adoptieren?? BLÖDSINN

Antwort von Jessi757, 23. SSW am 13.07.2010, 12:48 Uhr

Hallo,

ich habe auch nach der Geburt geheiratet.

Mein Sohn hat nach der Geburt meinen Nachnamen bekommen und ich hatte auch das alleinige Sorgerecht.

Das würde ich Dir auch empfehlen! Alles andere würdest Du im Falle einer Trennung (so unwahrscheinlich sie auch sein mag) BITTER bereuen. Egal was die Tante Annas vom Jugendamt Dir erzählen. Es langt völlig, wenn Dein Partner die Vaterschaft vor der Geburt anerkennt.

Nach der Hochzeit bekam unser Sohn AUTOMATISCH unseren gemeinsamen Nachnamen und wir das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind (bei leiblichem Vater ist das automatisch so) . Wir mussten gar nichts beantragen, wenn ich mich recht entsinne.
Unser Sohn bekam neue Geburtsurkunden mit dem neuen Nachnahmen und gilt rechtlich als eheliches Kind.

Also, heiraten nach der Geburt ist völlig unproblematisch.

LG

Jessi

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von speedy, 30. SSW am 13.07.2010, 12:57 Uhr

Hi,
bei einer Heirat vor der Geburt braucht man KEINE Vaterschaftsanerkennung, da lt. dem BGB ein während der Ehe geborenes Kind als ein eheliches gilt und damit der Ehemann automatisch als Vater. Nur wenn dies nicht so ist, sind zusätzliche Formalitäten notwendig.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (nur bei Geburt vor der HEirat nötig) kann man in einem Aufwasch beim Jugendamt machen - ist kein großer Aufwand.

Gruß, Speedy

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