Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lanti am 17.12.2012, 10:32 Uhr

Frage zu Arbeit während Elternzeit

Hallo,

was die Elternzeit angeht, musst Du Dich von Anfang an festlegen, ob Du zwei Jahre (mit der Option auf Verlängerung um 1 Jahr auf insgesamt 3 Jahre) Elternzeit in Anspruch nehmen willst oder nur 1 Jahr Elternzeit beantragst (dann ist eine Verlängerung nicht bzw. nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich).

Ich persönlich würde daher, weil man nie genau weiß, wie es dann sein wird mit dem Kind und der Betreuung etc., immer 2 Jahre Elternzeit beantragen, damit man flexibler ist. Denn nach der Elternzeit sprich ggf. nach nur 1 Jahr wird das Beschäftigungsverhältnis dann wie vorher (also z.B. in Vollzeit, wenn keine Teilzeit möglich ist) fortgesetzt.

Unabhängig von der Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit sind Zeitpunkt und Umfang der Zeit, die Du nach einem Jahr evtl. wieder arbeiten möchtest z.B. 15 Std. was in so geringem Umfang ggf. nur während der Elternzeit möglich ist. Auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit besteht ein Anspruch - Du darfst also offiziell bei Deinem AG arbeiten:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/das-ist-ihr-recht-auf-teilzeit-in-der-elternzeit/?position=Links

Welche Vorstellungen Du diesbezüglich hast, teilst Du Deinem AG am besten schon im Antrag auf Elternzeit mit:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/so-beantragen-sie-teilzeit-in-der-elternzeit-richtig/?position=Links

Zu beachten ist allerdings wie schon beschrieben, dass Einkünfte die in den ersten 12 Monaten nach der Geburt anfallen auf das Elterngeld angerechnet werden (wenn Du die Auszahlung auf 24 Monate splittest erfolgt die Anrechnung ebenfalls nur bei EK aus den ersten 12 Monaten):

http://www.elterngeldrechner.de/

Also am besten gut überlegen und nochmal mit dem AG sprechen

LG

 
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