Geschrieben von juicygirl2782 am 08.09.2010, 20:51 Uhr |
Hilfe! Elternzeit, Arbeitsvertrag, Kündigungschutz!
Hallo.
Ich brauche dringend Hilfe!
Und zwar: Ich habe am 10.Mai entbunden und bin für ein Jahr in Elternzeit. Mein Chef hat keine schriftliche Erklärung von mir, wie lange ich Elternzeit nehme. Nur eine mündliche Vereinbarung.
So, heute bekomme ich einen Brief von meiner Krankenkasse, in dem steht, das mein Arbeitsverhältnis zum 1.8. endet.
Habe keine Kündigung erhalten und mein Chef sagte dazu nur, das sein Steuerberater gesagt hat, das ich nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin. Kann meine Stelle nach der Elternzeit wieder aufnehmen.
Was soll ich denn jetzt machen? Bin nicht verheiratet und habe somit kein Recht auf Familienversicherung.
Und: Ist das alles so richtig und darf er das???
Danke schon mal für Eure Antworten!
Lg Sandra
das habe ich ja noch nie gehört!
Antwort von die liebe am 08.09.2010, 20:55 Uhr
lass dir das alles schriftlich geben ............. das ist mein erster rat !!!!!!!!!
du hast nichts in der hand allerdings auch keine kündigung.
so einen blödsinn habe ich noch nie gehört.
@die liebe
Antwort von juicygirl2782 am 08.09.2010, 21:00 Uhr
Doch, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag!
Ich glaube auch nicht, das es das war, was mein Chef wollte. Er verläßt sich nur auf den Steuerberater und der hatte schon mit der Krankengeld- und Mutterschaftsgeldberechnung Probleme
Langsam nervt es einfach!
Danke.........
Re: das habe ich ja noch nie gehört!
Antwort von olki am 08.09.2010, 21:01 Uhr
nein man ist weterhin versichert der vertag läuft eigentlich nicht aus nur die Elternzeit muss eigentlich immer schriftlich beantragt werden. weiss auch nicht was da los ist.
Re: das habe ich ja noch nie gehört!
Antwort von kiki-oliver am 08.09.2010, 21:03 Uhr
Normalerweise bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse ein Schreiben, ob und wie lang Elternzeit ist. War bei mir so. Dann bist du Beitragsfrei versichert.
Scheinbar wurde das nicht gemacht. Ich musste auch schriftlich meine Elternzeit beim Chef anzeigen. Schon alleine für den Steuerberater und die Krankenkasse.
LG Karina
Nachtrag
Antwort von kiki-oliver am 08.09.2010, 21:06 Uhr
Sprich mit deinem Chef, das du Rückwirkend deine Elternzeit anzeigst und dann soll der Steuerberater das mit der KK klären. Ging bei meiner Arbeitskollegin auch. Da wurde der Elternzeitantrag auch verspätet gestellt.
LG Karina
@kiki-oliver
Antwort von juicygirl2782 am 08.09.2010, 21:07 Uhr
Hallo Karina.
Kann ich das auch jetzt noch machen mit dem Schreiben für meinen Chef?
Lg Sandra
Re: Nachtrag
Antwort von juicygirl2782 am 08.09.2010, 21:10 Uhr
Danke Karina! Du hast wirklich auf alles eine Antwort!
Komme bald nochmal in unserem Privatforum vorbei........
Lg Sandra