Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kachiya, 33. SSW am 17.12.2012, 9:15 Uhr

Frage zu Arbeit während Elternzeit

Du kannst bei deinem AG waehrend der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ich werde genau dies an zwei Tagen nach Ende des Mutterschutzes tun und habe dies bereits mit dem AG besprochen. Mein Mann ist ab Geburt in Elternzeit und ist dann an diesen zwei Tagen zuhause. Waehrend des Mutterschutzes nach der Geburt darfst du nicht beschaeftigt werden.

 
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