Geschrieben von kachiya, 33. SSW am 17.12.2012, 9:15 Uhr |
Frage zu Arbeit während Elternzeit
Du kannst bei deinem AG waehrend der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ich werde genau dies an zwei Tagen nach Ende des Mutterschutzes tun und habe dies bereits mit dem AG besprochen. Mein Mann ist ab Geburt in Elternzeit und ist dann an diesen zwei Tagen zuhause. Waehrend des Mutterschutzes nach der Geburt darfst du nicht beschaeftigt werden.
- Frage zu Arbeit während Elternzeit - roteneun, 17. SSW 17.12.12, 9:08
- Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit - kachiya, 33. SSW 17.12.12, 9:15
- Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit - Sternenschnuppe 17.12.12, 9:56
- Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit - Larona, 33. SSW 17.12.12, 10:14
- Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit - stupsi84, 34. SSW 17.12.12, 10:21
- Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit - lanti 17.12.12, 10:32
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