Geschrieben von die liebe am 26.04.2010, 12:30 Uhr |
Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt
Du musst innerhalb von 7 Wochen bei deinem AG, die Elternzeit melden.
Den Elterngeldantrag gibt man , bei uns z.b. , beim Jugendamt ab sonst nirgends.
Du meldest halt nur dem AG deine Elternzeit.
Bei der Lohnsteuereintragung kann ich dir nicht helfen da des eigentlich automatisch geht.
Bei uns zumindestens.
Da bekommt jeder halt ein " halbes Kind " also bei einem Kind sind das 0.5.
LG
Und alles Gute für die Geburt!
- Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - poi3, 32. SSW 26.04.10, 12:06
- Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - Baby2411 26.04.10, 12:26
- Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - die liebe 26.04.10, 12:30
- Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - Happymom6784, 35. SSW 26.04.10, 12:39
- DANKE!!! - poi3, 32. SSW 26.04.10, 15:01
- Nachtrag zum Beitrag von "die liebe" - Baby2411 26.04.10, 15:33
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