Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Baby2411 am 26.04.2010, 12:26 Uhr

Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt

Zur Lohnsteuerkartenänderung:

Ja die Änderung KANNST du, musst du aber nicht, bei der entsprechenden Stelle (z. B. Bürgerbüro) die für die Lohnsteuerkartenänderung zuständig ist machen lassen.

Dort könnt ihr z.B. die Lohnsteuerklasse ändern (dann müssen beide Karten geändert werden) und z. B. ein Kinderfreibetrag (1 Kind auf eine Karte oder 0,5 auf beide Karten) eingetragen werden.

Wann ihr das machen lasst, ist relativ egal. Je früher desto schneller provitiert natürlich dein Mann bei seiner monatlichen Gehaltsabrechnung.

Was zu viel oder zu wenig bezahlt wurde (auch wenn ihr die Lohnsteuerklasse z. B. nicht ändern lasst) wird dann beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt.



Antrag auf Elternzeit:
1 Woche nach Geburt muss der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden.

Die Elterngeldstelle braucht diese Info auch, aber nicht eine Woche nach Geburt sondern dann wenn du den Antrag auf Elterngeld stellst.
Bei meinem Antrag auf Elterngeld war so ein Formular dabei, worauf der Arbeitgeber die beantragte Elternzeit bestätigen musste.

Der Arbeitgeber braucht keinen Antrag auf Elterngeld, sondern die Elterngeldstelle (in deinem Fall wohl das Versorgungsamt?)! Den interessiert das nicht! Je nachdem was die Elterngeldstelle haben möchte muss der AG aber deinen Verdienst vor der Geburt bescheinigen. Oder aber es reichen Kopien deiner Gehaltsabrechnungen. Das würde ich bei der Elterngeldstelle erfragen.


Die FAMILIENKASSE ist nur für das Kindergeld zuständig. Den Antrag dafür bekommst du im Internet unter www.familienkasse.de.

Diesem Antrag musst du das Exemplar der Geburtsurkunde mitschicken, welches für die Familienkasse bestimmt ist (bekommst du bei der Anmeldung der Geburt)
Das hat also nichts mit dem Elterngeld zu tun!

Hier mal eine Übersicht:

Anmeldung Geburt--> 1 Woche nach Gebur --> dort bekommst du alle nötigen Geburtsurkunden (für euch, für religöse Zwecke wie Taufe, für die Familienkasse, für die Elterngeldstelle, für den Arbeitgeber)

Antrag auf Elternzeit --> 1 Woche nach Geburt --> beim Arbeitgeber
--> Geburturkunde mitschicken --> Bestätigung abwarten --> ggf. Unterlagen für Elterngeld mitschicken (z.B. Verdienstbescheinigung, Bestätigung Elternzeit....muss der AG ausfüllen)

Wenn du diese Unterlagen hast....

Antrag auf Elterngeld --> Elterngeldstelle --> Anträge, Bescheinigungen und Geburtsurkundemitschicken

Antrag auf Kindergeld --> bei Familienkasse --> Antrag und Geburtsurkunde mitschicken

Antrag auf Familienversicherung --> so schnell wie möglich wegen U3 --> bei der Krankenkasse --> Antrag und Geburturkunde mitschicken (die Geburturkunde ist auch gleich der Antrag auf Mutterschaftshilfe NACH der Geburt)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.