Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kicherl, 31. SSW am 06.02.2014, 14:18 Uhr

Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Es geht ja um ein individuelles Beschäftigungsverbot.
Das beinhaltet unter Umständen ja nicht die gesamte Arbeitszeit.

Das Mutterschutzgesetz ist wie der Name sagt halt ein Gesetz. Auch wenn Du Dich durchaus in der Lage fühlst länger zu arbeiten, gilt es trotzdem. Eben zum Schutz des Kindes und auch um Dich vor Überforderung zu schützen, die man manchmal erst zu spät merkt.

Wenn Du dann auf zuwenig Stunden kommst ist das halt so...
Und wenn Dir 6 tage zuviel sind ist das halt auch so. Das musst Du nur Deinem Frauenarzt sagen und er stellt Dich hoffentlich frei. Aber vielleicht versteht das auch Dein Chef.
Krankmeldung ist wiegesagt nicht möglich, das ist Versicherungsbetrug.

 
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