Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kicherl, 31. SSW am 06.02.2014, 12:32 Uhr

Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Schönen Gruß an deinen Chef:
er soll sich mal bitte mit dem Mutterschutzgesetz auseinander setzen!
Ansonsten handelt er nach § 21 im Mutterschutzgesetz vorsätzlich oder fahrlässig und kann vom Gesetzgeber mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wie ist der denn bitte drauf, dass er möchte dass Du dich krank schreiben lässt? Das wäre dann Versicherungsbetrug. Abgesehen davon macht das eh kein Arzt, der an seiner Zulassung hängt ;-)

Im Mutterschutzgesetz sind meherere Tatsachen, die bei dir bzw Deinem Beruf zum Tragen kommen:

- keine Schicht-/Nacht-/Wochenendarbeit
- mindestens die Hälfte der Arbeitszeit muss der Schwangeren die Möglichkeit zum Sitzen gegeben werden.
- wenn die Schwangere mehrmals am Tag mehr als 5 Kilo heben muss oder 1 mal am Tag mehr als 10 Kilo heben muss

Daher geh bitte zum Frauenarzt und lass Dir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausprechen. Eigentlich müsste das aber schon Dein Arbeitgeber ausprechen. Das ist nämlich vorrangig dessen Pflicht, da er diesbezüglich meldepflichtig ist. Woher soll auch dein Arzt wissen, ob in deiner Arbeitsstelle das Mutterschutzgesetz verletzt wird?
Wärend dem Beschäftigungsverbot bekommst du übrigens Dein volles Gehalt vom Arbeitgeber, ohne dass Du arbeiten musst!

Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilo-gramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilo-gramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben,bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechani-schen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden,so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nichtgrößer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten,bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.
mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oderbeugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt haltenmüssen,
8.
mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondereder Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

§8Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagenbeschäftigt werden.

Nimm Dir deine Rechte und lass Dich nicht verarschen :-)
Was meinst du wieviele Mütter ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen und dies auch gerne in Anspruch nehmen. Nur mal ein paar Berufsgruppen, damit Du dir ein Bild machen kannst:
-alle Stewardessen
-alle Krankenschwestern
-alle Kindergärtnerinnen, die nicht gegen Masern oder Röteln geimpft sind
-alle Chemielaborantinnen
-alle Fließbandarbeiterinnen
und viele viele mehr ;-)
also kein schlechtes Gewissen

 
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