Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bine_90 am 06.02.2014, 10:25 Uhr

Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Hallo,
ich habe eine Frage an alle, die im Schichtdienst arbeiten. Ich arbeite auf einer Behindertenwohngruppe und habe dort normalerweise bis 22:00 Uhr Spätschicht. Da die Bewohner nachmittags bis um 16:00 Uhr in der Werkstatt sind und morgens nur einer allein arbeitet, kann ich dann nur vier Stunden (bis 20:00 Uhr) täglich arbeiten. So muss ich dann aber mindestens sechs Tage die Woche arbeiten, um meine Stunden voll zu bekommen. Das ist mir aber zu viel, mein Chef möchte, dass ich mich dann krank schreiben lasse. Ich fühle mich auch in der Lage, bis 22:00 Uhr zu arbeiten, aber das darf ich ja nicht. Wie habt ihr das gemacht?

 
15 Antworten:

Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 10:38 Uhr

das ist ja verzwickt. ich weiß es nicht aber ich hätte folgende idee wie es sein könnte:

deine Firma ist ja verpflichtet dir einen schwangeren-tauglichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. kann er dies nicht entsprechend mutterschutzgesetz, muss er dir ein individuelles BV ausstellen. das könnte bei dir ja von 20-22 Uhr reichen. wird bei dir aber nicht helfen, dann müsste ja jemand für die zwei Stunden zusätzlich zum Dienst kommen. aber ich glaube nicht das es zulässig ist das er die arbeitsvertraglichen Regelungen plötzlich kippt und aus einer 5-Tage-Woche eine 6-Tage-Woche macht.

ich suche dir gleich mal einen link raus wo du Kontakt aufnehmen kannst.

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 10:41 Uhr

hier der link. ich denke die können dich über die Möglichkeiten aufklären.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html

berichte mal, diesen Fall finde ich doch sehr spannend.

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von Kicherl, 31. SSW am 06.02.2014, 12:32 Uhr

Schönen Gruß an deinen Chef:
er soll sich mal bitte mit dem Mutterschutzgesetz auseinander setzen!
Ansonsten handelt er nach § 21 im Mutterschutzgesetz vorsätzlich oder fahrlässig und kann vom Gesetzgeber mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wie ist der denn bitte drauf, dass er möchte dass Du dich krank schreiben lässt? Das wäre dann Versicherungsbetrug. Abgesehen davon macht das eh kein Arzt, der an seiner Zulassung hängt ;-)

Im Mutterschutzgesetz sind meherere Tatsachen, die bei dir bzw Deinem Beruf zum Tragen kommen:

- keine Schicht-/Nacht-/Wochenendarbeit
- mindestens die Hälfte der Arbeitszeit muss der Schwangeren die Möglichkeit zum Sitzen gegeben werden.
- wenn die Schwangere mehrmals am Tag mehr als 5 Kilo heben muss oder 1 mal am Tag mehr als 10 Kilo heben muss

Daher geh bitte zum Frauenarzt und lass Dir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausprechen. Eigentlich müsste das aber schon Dein Arbeitgeber ausprechen. Das ist nämlich vorrangig dessen Pflicht, da er diesbezüglich meldepflichtig ist. Woher soll auch dein Arzt wissen, ob in deiner Arbeitsstelle das Mutterschutzgesetz verletzt wird?
Wärend dem Beschäftigungsverbot bekommst du übrigens Dein volles Gehalt vom Arbeitgeber, ohne dass Du arbeiten musst!

Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilo-gramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilo-gramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben,bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechani-schen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden,so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nichtgrößer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten,bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.
mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oderbeugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt haltenmüssen,
8.
mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondereder Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

§8Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagenbeschäftigt werden.

Nimm Dir deine Rechte und lass Dich nicht verarschen :-)
Was meinst du wieviele Mütter ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen und dies auch gerne in Anspruch nehmen. Nur mal ein paar Berufsgruppen, damit Du dir ein Bild machen kannst:
-alle Stewardessen
-alle Krankenschwestern
-alle Kindergärtnerinnen, die nicht gegen Masern oder Röteln geimpft sind
-alle Chemielaborantinnen
-alle Fließbandarbeiterinnen
und viele viele mehr ;-)
also kein schlechtes Gewissen

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von söcklein, 11. SSW am 06.02.2014, 13:03 Uhr

ich arbeite auch in einer WohnGruppe für beeinträchtigte.ich darf bis 22Uhr arbeiten, genauso sonntags und ebenfalls alleine am morgen. Da muss ich mir die Nachbarn zur Hilfe holen. ich darf nur nicht mehr als 9 Stunden am Tag arbeiten

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 13:21 Uhr

an Wochenenden und Feiertagen darf in der Pflege und Gastronomie sehr wohl gearbeitet werden wenn es in der darauffolgenden Woche Ausgleich gibt. ich meine man darf nicht mehr als fünf Tage am Stück arbeiten. bei deinem Paragraphen 8 fehlt die Hälfte :-D

und Nein, nicht alle krankenschwestern usw haben grundsätzlich ein bv. wäre ja auch noch schöner. und ob man gegen Masern oder Röteln geimpft ist ist auch für erzieherinnen nicht der einzige Grund.

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 13:23 Uhr

selbst schuld! Das ist so nicht zulässig! kann dir auch nur den link ans Herz legen und das du dich da schlau machst!

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von Kicherl, 31. SSW am 06.02.2014, 13:52 Uhr

ja klar habe ich hier jetzt nicht das komplette Mutterschutzgesetz abgedruckt ;-)
Das muss man einfach selber lesen. Wollte auch nur nen kleinen Denkanstoß geben.

Aber:
-man darf aber NUR im Schank- und Gastgewerbe in den ersten 4 Schwangerschaftsmonaten bis 22 Uhr arbeiten ...
-in der Krankenpflege !!! dürfen werdende Mütter auch an Sonn-und Feiertagen beschäftigt werden. Das ist richtig! Állerdings nur, wenn ihnen dann nach einer Nachtruhe direkt im Anschluß 24h Ruhe gewährt werden.
- 9h darf eine Schwangere gar nicht arbeiten. Das Maximum liegt bei 8,5 h
täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche.

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von Bine_90 am 06.02.2014, 14:03 Uhr

Ich arbeite nicht auf einer Pflegegruppe und muss auch nicht schwer heben oder komme in Kontakt mit Ausscheidungen. Die Bewohner auf meiner Gruppe sind auch nicht fremdaggressiv. Ich kann während der Arbeit die meiste Zeit über sitzen und auch mal öfter eine Pause machen. Aufgrund der Situation glaube ich kaum, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, außerdem möchte ich ja selbst gern weiter arbeiten. Ich wollte einfach wissen, wie es bei anderen Wohnheimen gelöst wird, da die Arbeitszeiten meist ähnlich sind.

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von Kicherl, 31. SSW am 06.02.2014, 14:18 Uhr

Es geht ja um ein individuelles Beschäftigungsverbot.
Das beinhaltet unter Umständen ja nicht die gesamte Arbeitszeit.

Das Mutterschutzgesetz ist wie der Name sagt halt ein Gesetz. Auch wenn Du Dich durchaus in der Lage fühlst länger zu arbeiten, gilt es trotzdem. Eben zum Schutz des Kindes und auch um Dich vor Überforderung zu schützen, die man manchmal erst zu spät merkt.

Wenn Du dann auf zuwenig Stunden kommst ist das halt so...
Und wenn Dir 6 tage zuviel sind ist das halt auch so. Das musst Du nur Deinem Frauenarzt sagen und er stellt Dich hoffentlich frei. Aber vielleicht versteht das auch Dein Chef.
Krankmeldung ist wiegesagt nicht möglich, das ist Versicherungsbetrug.

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 15:10 Uhr

ja kicherl hat es ja schon gesagt. Gesetz ist Gesetz, da müssen sich alle dran halten. Du kannst mit deinem Chef vereinbaren das du Bis 22 Uhr arbeitest aber nur bis 20 Uhr dokumentierst aber lass dann mal was im Dienst sein.... dann seid ihr beide fällig. dein Chef sollte am wenigsten Interesse am krankenschein haben. das wundert mich doch sehr. musst ja nur ein bv für die letzten zwei stunden nehmen. dann kannst du sonst weiter arbeiten. oder er muss sich eben was lustiges für dich ausdenken was du zwei Stunden vorher schon machen kannst so lange die Bewohner unterwegs sind - Handtücher falten, kopierpapier ausfüllen, schränke auswischen....

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 15:12 Uhr

arbeite selbst im kh und kenne das Gesetz zu gut. aber durch das kürzen des Paragraphen denken andere vielleicht "ey ich darf samstags gar nicht" dabei stimmt das so ja nicht pauschal. darum wollte ich das noch mal erwähnt haben :-)

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von söcklein, 11. SSW am 06.02.2014, 16:35 Uhr

also wie gesagt ich darf auch fast alles. in den sozialBereichen ist eben alles etwas anders v.a.bezuglich wochenende u feiertag.um ehrlich zu sein, bin ich oft verwundert,wie viele Kindergärtnerinen und Erzieherinnen ein Bv bekommen. meine Chefin meinte nur, dass sie mich bei akuten Infektionen in ein anderes Haus/Gruppe schickt. unser Bereich ist groß-sie können nicht überall hin versetzen

einzig inder Pflege soll ich mir Hilfe holen ansonsten darf ich alles machen. ich bin überzeugt dass du auch bis 22Uhr arbeiten darfst. würde ich auch darauf bestehen, ist sonst sehr mühsam auf deine Stunden zu kommen. oder du lässt dich in die Werkstätten versetzen?
6 Tage die Woche ist bestimmt nicht zulässig.das überschreitet, zumindest bei uns, das arbeitszeitgesetz

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von monne, 6. SSW am 06.02.2014, 20:43 Uhr

@Kicherl: also ich kann nur sagen, dass man als Chemielaborantin nicht zwingend ein BV bekommt. So lange sie einen an einen Schreibtisch verbannen können, bekommt man auch kein BV. Egal, wie blöde die Arbeit dann auch ist....

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von Hoffnungsschimmer86, 35. SSW am 06.02.2014, 21:46 Uhr

Eine Freundin von mir arbeitet auch im KH auf einer Station mit psychosomatischem Hintergrund. Das heißt, dass sie während der Schwangerschaft nicht allein im Dienst sein durfte und auch nur bis zu einer gewissen Uhrzeit in einer 5-Tage-Woche hätte arbeiten dürfen. Sie wollte auch gerne die Schichten übernehmen, die sie rein rechtlich hätte machen dürfen, aber ihr Chef hat gesagt, dass er nichts davon hätte, wenn sie da nicht flexibel wäre. Letzendendlich hat er ihr dann ein generelles BV ausstellen müssen, weil er nicht in der Lage war, den Arbeitsplatz den Gesetzen anzupassen. Aber er kann nicht verlangen, dass der FA sie krank schreibt oder ein individuelles BV ausstellt. Wenn der Chef es nicht schafft, den Arbeitsplatz anzupassen, dann ist er im Zugzwang und muss dich was überlegen. Wenn er dich dann nicht strafbar machen will, muss er halt ein BV ausstellen, wenn er sich so anstellt und nicht einsieht, die Schwangere nur zu bestimmten Zeiten einzusetzen. Gute Infos bekommt man immer bei der zuständigen Bezirksregierung. An deiner Stelle würde ich mich aber nicht auf sowas wie Krankschreibung einlassen...zum einen fällt ja nach 6 Wochen ein Teil deines Gehalts weg und zum anderen ist es nicht rechtens...kann böse Folgen haben. Bei einem BV oder teilweisen BV bekommt der Chef auch 100% der Auslagen für dein Gehalt zurückerstattet, bei einer Krankschreibung muss er, glaube ich, einen gewissen Prozentsatz selbst zahlen. Aber da sind auch die Chefetagen oft schlecht informiert. Die Bezirksregierung hat übrigens auch einen tollen, kostenfreien Infoservice für Chefs, die sich mit den aktuellen Gesetzen nicht auskennen.
Alles Gute für dich und deine Schwangerschaft!

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Re: Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

Antwort von Schnitte78 am 07.02.2014, 12:03 Uhr

meine Freundin übt den gleichen Beruf aus. Sie bekam direkt ein Beschäftigungsverbot, weil sie auch oft von den Bewohnern angegriffen wir (getreten, gebissen etc)

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