Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 06.02.2014, 13:21 Uhr

Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

an Wochenenden und Feiertagen darf in der Pflege und Gastronomie sehr wohl gearbeitet werden wenn es in der darauffolgenden Woche Ausgleich gibt. ich meine man darf nicht mehr als fünf Tage am Stück arbeiten. bei deinem Paragraphen 8 fehlt die Hälfte :-D

und Nein, nicht alle krankenschwestern usw haben grundsätzlich ein bv. wäre ja auch noch schöner. und ob man gegen Masern oder Röteln geimpft ist ist auch für erzieherinnen nicht der einzige Grund.

 
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