Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kicherl, 31. SSW am 06.02.2014, 13:52 Uhr

Frage an Schwangere in Behindertenwohnheimen

ja klar habe ich hier jetzt nicht das komplette Mutterschutzgesetz abgedruckt ;-)
Das muss man einfach selber lesen. Wollte auch nur nen kleinen Denkanstoß geben.

Aber:
-man darf aber NUR im Schank- und Gastgewerbe in den ersten 4 Schwangerschaftsmonaten bis 22 Uhr arbeiten ...
-in der Krankenpflege !!! dürfen werdende Mütter auch an Sonn-und Feiertagen beschäftigt werden. Das ist richtig! Állerdings nur, wenn ihnen dann nach einer Nachtruhe direkt im Anschluß 24h Ruhe gewährt werden.
- 9h darf eine Schwangere gar nicht arbeiten. Das Maximum liegt bei 8,5 h
täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche.

 
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