von Pandababy1402 am 24.02.2020, 10:35 Uhr |
Es gehört nicht hierhin aber es wäre sehr wichtig.
Hallo ihr lieben ich wollte mal wiessen ob einer weiß was eine Anfechtung des Erbes kosten würde beim Notar die 6wochen sind um und wir haben damals beim Onkel meines Mannes erbausschlag unterschreiben was aber nicht rechtskräftig ist was wir nicht wussten.
Kennt sich einer aus
Bzw was würde auf uns zu kommen?
Danke :)
Re: Es gehört nicht hierhin aber es wäre sehr wichtig.
Antwort von Laura89076 am 24.02.2020, 17:12 Uhr
Hallo,
eine Anfechtung muss beim Nachlassgericht eingereicht werden, dazu Bedarf es eine notariellen Beurkundung, also für die Anfechtung. Ein Notar wird nach den Vermögenswerten bezahlt oder ggf. um den Wert um den es geht. Da Notare aber "frei" sind, ist das von Notar zu Notar unterschiedlich.
Notare sind ja auch Rechtsanwälte.
Und letztlich kommt es auf den Nachlasswert an wie teuer es ist.
Ein Rechtsanwalt wird nach dem Streitwert bezahlt.
Eine Anfechtung kann unter folgenden Begründungen eingereicht werden.
Erklärungsirrtum
Inhaltsirrtum
Motiviturrm
Arglistige Täuschung
Drohung
Nichtsbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten
Sittenwiedrigkeit
Erbunwürdigkeit von Erben
Um dir genau weiterhelfen Bedarf es nähere Hintergründe.
Lg