Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von @nne am 07.07.2003, 21:29 Uhr

Erziehungsgeld

Selbstverständlich bekommt Ihr Erziehungsgeld, und zwar der oder die, die das Kind hauptsächlich erzieht. Es ist nicht erforderlich, daß jemand einen gültigen Arbeitsvertrag hat oder hatte. Ihr könnt auch wechseln, wenn zuerst Du und dann Dein Mann Erziehungsgeld beziehen will. Laß Dich mal bei der entsprechenden Stelle deiner Gemeinde beraten. Da gibt es Infobroschüren und Antragsformulare. Kannst auch unter google mal Elternzeit eingeben, da findest Du auch sehr viel.

Gruß, Anne

 
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