Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm, 20. SSW am 12.06.2009, 21:18 Uhr

Elternjahr verlängern? Aufpassen!!

Genau so hab ich es auch "gelernt". Wenn du nach dem Jahr verlängern willst, MUSS der Arbeitgeber zustimmen. Stimmt er nicht zu und verlangt, dass du wiederkommst, bleibt dir nur noch die Kündigung, wenn du keine Kinderbetreuung hast.

Wenn du allerdings direkt die 2 Jahre beantragst, kann er nichts dagegen unternehmen. Diesem Wunsch muss er entsprechen.

Unabhängig davon kannst du ja trotzdem bis zu 30 Stunden arbeiten gehen.

Liebe Grüße

Sasumm

 
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