Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina, 38. SSW am 18.11.2010, 12:04 Uhr

Elterngeldantrag - wann?

Wie ich finde ist es mit dem Antrag sehr blöd gemacht. Es soll ja ein Lohnersatzleistung sein, aber beantragen kann man ihm erst nach der Geburt. Sie sind bei uns nicht mal bereit, den Antrag wenigstens in Voraus schon mal anzunehmen und zu prüfen, wir könnten ja nach der Geburt dann nur die Geburtsurkunde nachreichen. Aber nein, es wird nichts gemacht, solange nicht alles da ist. Noch dazu muss man ja auch die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschafstgeld einreichen, die Krankenkasse stellt das aber auch erst ab der Geburt aus.

Abgesehen davon ist der Antrag wie ich finde eine Wissenschaft für sich, vollkommen unübersichtlich. Mein Tipp wäre also: druck Dir den Antrag schon mal aus, fülle es aus und besorg alle Papiere, die Du jetzt schon besorgen kannst. Dann musst Du nach der Geburt Dich nur noch um die Geburtsurkunde und um die Bescheinigung der Krankenkasse kümmern und kannst den Antrag zumindest mal recht schnell losschicken.

Bei uns ist das nämlich auch wie bei Euch, mein Mann nimmt mit mir zusammen den ersten Monat. Tolle Lohnersatzleistung finde ich, wenn man den erst 2-3 Monaten - je nach Bearbeitungszeit - nach den eigentlichen Monat bekommt.

Ach, so das mit dem 8 Wochen nach der Geburt stimmt so nicht, man kann den Antrag auch später einreichen, allerdings nur 3 Monate rückwirkend den Anspruch geltend machen.

 
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