von Mariechen1, 16. SSW am 12.11.2013, 7:57 Uhr |
Elterngeld
Bevor die Elternzeit anfängt, bin ich ja die ersten 8 Wochen nach Geburt noch im Mutterschutz.
Ich möchte 12 Monate Elterngeld beantragen.
Bekomme ich das Elterngeld dann nach dem Mutterschutz und dann für 12 Monate? Also bei Geburt am 04.05.2014 Elterngeld vom 30.06.2014 - 30.06.2015 oder bis 04.05.2015???
Versteht ihr was ich meine???
Glg
- Elterngeld - Mariechen1, 16. SSW 12.11.13, 7:57
- Re: Elterngeld - LouisApril05, 35. SSW 12.11.13, 8:10
- Re: Elterngeld - MVgirl1986 12.11.13, 8:55
- Re: Elterngeld - Halluzinelle von Tichy, 7. SSW 12.11.13, 12:46
Darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4?
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