Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von luvi am 03.05.2015, 17:48 Uhr

Elterngeld und BV

Hallo,
bis wann hatte sie Elternzeit geplant?
Erst nach Ende der geplanten Elternzeit gibts Gehalt im Beschäftigungsverbot.
Das Gehalt im Beschäftigungsverbot soll das eigentliche Gehalt ersetzen. Hat sie bereits mit dem Arbeitgeber Teilzeit vereinbart, gibts halt Teilzeitgehalt, ansonsten gibts das Gehalt wie vor der ersten Elternzeit.

Wenn sie beim Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angegeben hatte und keine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit vereinbart hat, bekommt sie auch kein Beschäftigungsverbot bzw. Gehalt.

Luvi

 
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