Geschrieben von luvi am 03.05.2015, 17:48 Uhr |
Elterngeld und BV
Hallo,
bis wann hatte sie Elternzeit geplant?
Erst nach Ende der geplanten Elternzeit gibts Gehalt im Beschäftigungsverbot.
Das Gehalt im Beschäftigungsverbot soll das eigentliche Gehalt ersetzen. Hat sie bereits mit dem Arbeitgeber Teilzeit vereinbart, gibts halt Teilzeitgehalt, ansonsten gibts das Gehalt wie vor der ersten Elternzeit.
Wenn sie beim Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angegeben hatte und keine Teilzeitvereinbarung während der Elternzeit vereinbart hat, bekommt sie auch kein Beschäftigungsverbot bzw. Gehalt.
Luvi
- Elterngeld und BV - Hasenbande 03.05.15, 13:59
- Re: Elterngeld und BV - Hasenbande 03.05.15, 14:03
- Re: Elterngeld und BV - sternenfee75 03.05.15, 16:27
- Re: Elterngeld und BV - summerlove 03.05.15, 16:52
- Re: Elterngeld und BV - luvi 03.05.15, 17:48