Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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von anna-, 16. SSW  am 19.09.2023, 11:56 Uhr

Betreuten Wohnen mit behinderten Menschen

Sollte es Menschen in der Einrichtung geben, die aggressives Verhalten zeigen (oder in den letzten 2[?] Jahren gezeigt haben), muss der AG dich entsprechend schützen. Das heißt, du darfst nicht alleine mit ihnen sein (sprich, körperlich überlegende/r KollegIn dauerhaft an deiner Seite) oder BV. Du darfst die Arbeit dann verweigern, mit Hinweis darauf, dass du dich nicht sicher fühlst. Gekündigt werden darfst du dann natürlich nicht.

Doof gesagt, wegen Erkrankungen anderer gibt es kein BV, solange es nicht Krankheiten sind, die höchstwahrscheinlich dem Kind schaden und du keinen Immunschutz hast. Also Röteln und Co. Für manche Erkrankungen muss der AG dir ein zeitweiliges BV aussprechen, dazu gehören Keuchhusten. Bei Corona war es so zumindest noch im Februar 2022. Wie da die Lage jetzt ist, weiß ich nicht. Corona ist aber in der Regel nicht besonders schädlich für Mutter und Kind, um dich mal zu beruhigen.

So oder so, dein AG kann sich erst um dich kümmern, wenn du deine Schwangerschaft mitteilst. Du hast Anspruch auf eine betriebärztliche Untersuchung, bei der dein Immunstauts abgeklärt wird (nicht beim Frauenarzt, beim Betriebsarzt und in DE herrscht eine Betriebsarztpflicht) und andere Gefahren betrachtet werden, unabhängig von der SOFORTIG durchzuführenden Gefahrenbeurteilung. Diese unterschreibst du bitte nur, wenn du mit allen Punkten einverstanden bist.

 
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